Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Umstellen verlangt Umdenken
Wie oft hat es interessierten SchülerInnen gegenüber geheißen: „Es gibt leider zu wenig Anmeldungen, daher können eure gewählten Freigegenstände bzw. eure unverbindlichen Übungen nicht stattfinden.“ Kurz gesagt: „Pech gehabt.“
Bisher: Mehrheitsprogramm statt individuelle Angebote
Doch genau so bleiben konkrete und individuelle Begabungen auf der Strecke, denn dadurch finden ausschließlich Angebote für Mehrheiten statt. Individualitäten finden auf diese Weise ihre Grenzen. Sie können wohl kaum Förderung beanspruchen, wenn es ständig darum geht, dass sich an einer Schule und vielfach sogar innerhalb einer Klasse genügend TeilnehmerInnen finden müssen, damit jemand seinen ganz spezifischen und oft auch nicht immer der Mehrheit entsprechenden Talenten und Interessen innerhalb des schulischen Angebotes nachgehen kann.
Inhaltliche Lern- und Bildungsangebote richteten sich so ausschließlich nach den Wünschen der Mehrheitsbegabungen und ihren Interessen. Das ist wahrlich ein missglücktes differenziertes Schulangebot. Denn auf Diversitäten und ihre Differenzen der Einzelnen wird hier kaum bis gar nicht eingegangen.
Diversität im Fokus
Gerade für solche spezifischen Minderheitenprogramme tut sich nun endlich ein großes gesetzliches Tor auf. Denn nun können auch klassen- und schulübergreifende Gruppen für alternative Pflichtgegenstände und Freigegenstände bzw. unverbindlicher Übungen eingerichtet werden. Selbst die Mindestanzahl von SchülerInnen zur Führung von Sprachstartgruppen und Sprachförderkursen können von der Schule in Eigenverantwortung festgelegt werden.
Neue Dimensionen
All das verlangt aber in erster Linie ein Umdenken der DirektorInnen und LehrerInnen, das jenseits von Klassen- und Schulgrenzen beginnt. Plötzlich richtet sich der Blick über derzeitige Unterrichtsgruppen weit hinaus und verlangt einen veränderten Blick hinsichtlich inhaltlicher und organisatorischer Anliegen.
Dieser veränderte Blick eröffnet auch neue Dimensionen des Lernens und Förderns, die vor allem individuelle Begabungen und Interessen in den Mittelpunkt stellen und nicht lediglich Angebote, die SchülerInnen mehrheitlich interessieren.
Individuelle Begabungen als Ausgangspunkt
Was bedeutet es aber, dass die formalen und inhaltlichen Entscheidungsbefugnisse bei der Schulleitung angesiedelt sind? Es bedeutet insbesondere, dass Schulleitungen noch stärker die individuellen und vielfach sehr differenten Begabungen und Interessen der einzelnen SchülerInnen in den Blick nehmen müssen.
Hier muss daher auch eine ganz neue Art der Erhebung und Förderung der Begabungen stattfinden. Die Schule müsste aufgrund dieser neuen Verantwortung junge Menschen auf veränderte Art und Weise beobachten und sogar dazu herausfordern, ihre Lernbedürfnisse zu zeigen und individuell einzufordern.
Doch auch die LehrerInnen werden wohl in ganz anderer und vielfach wahrscheinlich auch sehr hoch qualifizierter Weise von den SchülerInnen gefordert werden. Und das ist gut so. Denn Umdenken ist wohl aufgrund dieser gesetzlichen Umstellung unumgänglich.