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„Wer soll Cluster brauchen?“
Karl Heinz Gruber stellt diese Frage in einem Artikel vom 23. März 2017 in der Wochenzeitung „Die Zeit“, worin er die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit von Schulclustern in Frage stellt:
„Niemandem scheinen Schulcluster bisher gefehlt zu haben.“
Darauf ließe sich verkürzt antworten, dass auch Wirtschafts- oder Automobilcluster niemandem gefehlt haben, bis sie sich formiert haben und in weiten Bereichen sehr erfolgreich agieren. Die Vorteile von Clustern liegen hier wie auch in der Schullandschaft auf der Hand: Eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Synergien, entsprechende Vernetzung, Kooperationen und Partnerschaften ermöglichen ein Klima der gemeinsamen Weiterentwicklung und eröffnen neue Wege im Hinblick auf Angebotsbreite und Vielfalt.
Was sagt das Gesetz?
Die Bildung von Schulclustern ist mit 1. September 2018 möglich. Zwei bis maximal acht Schulstandorte in geografisch benachbarter Lage können zu einem Schulcluster zusammengeschlossen werden, wobei der einzelne Schulstandort als Schule erhalten bleibt.
In der Regel umfasst ein Cluster mehr als 200 SchülerInnen, darf aber nicht mehr als 2.500 SchülerInnen umfassen.
Cluster können im Bereich der Pflichtschulen oder im Bereich der Bundesschulen eingerichtet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Mischcluster aus Pflichtschulen und Bundesschulen zu bilden. Der Anstoß zur Bildung eines Schulcluster (abhängig von der Schulart) kann von der Bildungsdirektion, dem Schulerhalter, der Landesregierung, der Leitung oder dem Dienststellenausschuss einer der in Betracht kommenden Schulen oder dem Zentralausschuss ausgehen.
Die Schulclusterleitung übernimmt die Aufgaben der bisherigen Schulleitungen und erhält eine standortübergreifende Leitungsfunktion. An den einzelnen Schulstandorten wird eine Bereichsleitung etabliert, die die Clusterleitung vor Ort unterstützt.
Wozu brauchen wir also Cluster?
Unter anderem für einen besseren Übergang zwischen den einzelnen Schulformen, für die Möglichkeit einer Anpassung des Bildungsangebotes bspw. an regionale Strukturen und natürlich, wie erwähnt, für die verbesserte gemeinsame Nutzung von Ressourcen. Die Schulen, die in einem Cluster zusammengefasst sind, arbeiten auf Basis eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts, in dem sich die Stärken und Vorteile aller Standorte abbilden, eng zusammen.
Mittelfristig kann für Schülerinnen und Schüler ein schulartenübergreifendes Angebot entwickelt werden. Ein Ziel könnte es sein, dass sie jahrgangsgemischt über die Schularten hinweg gemeinsam arbeiten. Aber auch pädagogische Projekte, Fördermaßnahmen oder Ganztagesangebote können im Cluster standortübergreifend organisiert werden.
Vorhandene Räumlichkeiten und digitale Ressourcen können von allen Standorten sinnvoll genutzt werden. Durch die Zusammenlegung von Kleinststandorten in einen Cluster können kleine Schulstandorte in der Region erhalten bleiben. Lehrerinnen und Lehrer können adäquat eingesetzt werden, bei Ausfall einer Lehrperson an einem Kleinststandort kann im Cluster intern sehr schnell und kurzfristig reagiert werden.Und außerdem bietet ein größeres Kollegium mehr Möglichkeiten, sich auszutauschen.