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Blog zur Schulautonomie

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Bub mit Megaphon

Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit

27. Februar 2018 von Andreas Schnider

Bub steht mit Rucksack vor dem Schuleingang und winkt seiner Mutter lächelnd zum Abschied.

Das könnte das Motto der Gesetzesneuerung hinsichtlich flexiblerer Öffnungszeiten sein, denn diese Thematik ist eine der heiligen Kühe österreichischer Schulorganisation. Änderungen der Öffnungszeiten ob in der Früh oder am Abend mussten nämlich herkömmlich mit sehr guten Argumenten begründet werden, damit sie überhaupt eine Chance auf eine behördliche Genehmigung hatten.

Doch nun gehört auch diese Vorschrift endlich der Vergangenheit an. Ab jetzt ist die Festlegung der Öffnungszeiten ein autonomer Entscheidungsbereich der Schulen. In schulpartnerschaftlicher Gemeinsamkeit, einschließlich der Mitentscheidung und Letztverantwortung durch die Schulleitung, ist hier eine Zeitspanne zu konzipieren.

Denn die Bedürfnisse und Gegebenheiten des Lebens berufstätiger Eltern und der konkreten Bildungsangebote einer Schule für ihre SchülerInnen sind eben nicht österreichweit, flächendeckend, zeitlich gleich zu entscheiden, sondern immer im Blick auf die konkrete Situationen aller Betroffener zu beurteilen.

Neue Betreuungsmöglichkeit an Schulen auch während Öffnungszeiten

Eine autonome Schule ist Teil eines Lebensumfeldes, auf das hinsichtlich zeitlicher Organisationsformen Rücksicht genommen werden muss. Einerseits benötigt die Schule, heute mehr denn je, noch mehr zeitliche Räume, um Freigegenstände, Übungen, Vertiefungs- und Förderkurse sowie zahlreiche andere Angebote adäquat anbieten und entfalten zu können. Andererseits hat jede Schule ein anderes Einzugsgebiet hinsichtlich ihrer SchülerInnen. Sie muss sich daher auf vielfältige, zeitliche und inhaltliche Herausforderungen ihrer SchülerInnen einstellen, wenn sie möchte, dass ihre Angebote überhaupt gewählt und besucht werden.

Was die Betreuungszeiten der SchülerInnen – wenn notwendig – während der Öffnungszeiträume an Schulen betrifft, können diese ab nun auch durch private Personen wie Eltern und Erziehungsberechtigte übernommen werden.

Chance für Menschen im schulischen Umfeld

Im Grunde liegt darin eine weitere Chance, dass sich noch mehr Personen aus dem unmittelbaren Umfeld der Schule und ihrer SchülerInnen ganz offiziell – in gewisser Weise auch pädagogisch – wirksam einbringen können. So übernimmt auch ein immer größer werdender Kreis an Menschen im schulischen Umfeld bzw. aus ihrem Naheverhältnis immer mehr Verantwortung und bekommt einen anderen Blick auf das schulische Innenleben und somit eventuell auch einen veränderten Bezug zum konkreten Schulleben mit seinen nicht immer einfachen Herausforderungen. Diese Flexibilisierung trägt dazu bei, dass es der heutigen Schule mit all ihren Beteiligten ermöglicht wird, mit der Zeit zu gehen und Zeit auf Bedürfnisse und Herausforderungen abstimmen zu können.

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Rubrik: Öffnungszeiten, Kommentar, Unterrichtsorganisation

Andreas Schnider

Über Andreas Schnider

Vorsitzender des Qualitätssicherungsrates.
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