Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Das Konzept flexibler Öffnungszeiten als schulisches Meisterstück
Von allem und jedem wird heute in Wirtschaft und Gesellschaft Flexibilität verlangt. In Ausschreibungen, Bewerbungen und den vielfältigen Lebenssituationen wird diese Eigenschaft vehement eingefordert. Diese Flexibilität kann in einem Bereich leichter und in einem anderen schwieriger umsetzbar sein.
Schulen galten in ihren zeitlichen Rahmenbedingungen immer als besonders unflexibel. Immer wieder war – und ist heute noch – zu hören, dass es die Schulbehörde ist, die mit gesetzlicher Verwaltung die rigorosen Grenzen setzt. Das mag wohl bisher so gewesen sein, doch ab nun ticken auch hier die Uhren anders. Schulen dürfen ab jetzt nicht nur anders laufen und läuten, sondern die Flexibilität des zeitlichen Unterrichtsrahmens erfasst nun auch die Schulöffnungszeiten. Die Schultore können etwa an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen durch Festlegung des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses im Hinblick auf pädagogische Erfordernisse (z.B. praktischer Unterricht, Projekte, Projektunterricht) vor 7.00 Uhr geöffnet und ebenso erst nach 19.00 Uhr wieder geschlossen werden.
Im Einklang mit konkreten Lebenssituationen
Durch die Öffnung des zeitlichen Korsetts wird der Spielraum für unterschiedlichste Angebote erweitert und so manches Angebot hinsichtlich Organisation und Einteilung viel besser und schülerInnenadäquat durchführbar.
Es steht wohl außer Zweifel, dass das Festlegen der Zeiten nicht überall ganz einfach zu bewerkstelligen sein wird, denn vielfach prallen Wünsche und Bedürfnisse diverser Betroffener aufeinander. Das private und berufliche Leben der Menschen ist viel diverser geworden. Allein die Frage wer was um welche Zeit für wen an einer Schule anbietet, gehört ja schon derzeit nicht zu den leicht lösbaren Themen. Daher wird wohl auch bei dieser gesetzlichen Erneuerung großes Fingerspitzengefühl der PädagogInnen und ihrer Schulleitungen, die ja in diesen Fragen die Letztverantwortung tragen, gefragt sein.
Hier kann sich ein Schulforum bzw. ein Schulgemeinschaftsausschuss als zentrales Organ und Entscheidungsgremium erweisen. Hinter dieser erneuerten Regelung steht aber nicht einfach, dass die Öffnung der Schule für Betreuung bzw. der Unterrichtsbeginn zeitlich nach vorne oder eben zurück geschoben werden kann, sondern es gilt in erster Linie wirklich ein inhaltlich pädagogisches Konzept vielfältiger Angebote zu erstellen, das Schule noch besser mit den konkreten Lebenssituationen der SchülerInnen und ihrer Eltern in Einklang bringt.
Bildungsgerechtigkeit bedeutet auch ein vielfältiges Angebot
Es dürfen daher nicht ausschließlich die beruflichen Interessen der Eltern und Erziehungsberechtigten im Vordergrund der Überlegungen stehen, sondern in erster Linie geht es bei der Flexibilisierung der Öffnungszeiten um die Bildungsmöglichkeiten und –chancen der jungen Menschen in den Schulen. Sie sind es, die mehr zeitliche Räume für vielfältigste Inhalte erhalten sollen. Denn ein großer Teil von Bildungsgerechtigkeit ist wohl auch ein vielfältiges Angebot an den Schulen, aus dem alle SchülerInnen ihren diversen Interessen, Talenten und Neigungen entsprechend auswählen können.
Eine Schule, die sich auch in ihren organisatorischen Grundfesten wie Zeit und Raum individuell und standortbezogen autonom bewegen kann, hat damit in erster Linie Verantwortung über den gesellschaftlichen Auftrag hinsichtlich der Förderung vielfältiger Begabungen und Neigungen der SchülerInnen übernommen. Diesem Auftrag pädagogisch gerecht werden zu können ist sicherlich allein schon in zeitlicher Hinsicht ein Meisterstück.