Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Endlich: Autonomie in der Lehrkräfteauswahl
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Betrieb, der in erster Linie davon lebt, dass ein gut eingespieltes und abgestimmtes Team – ähnlich einem Fußballteam – miteinander für ein gutes Ergebnis bzw. eine gute Leistungserbringung verantwortlich ist. Doch das Team wird Ihnen von einer anderen Stelle vorgegeben, welcher der genaue Ein- und Überblick in Gegebenheiten, Voraussetzungen und Bedingungen vor Ort fehlt. Sie werden sich wahrscheinlich mit Recht dafür bedanken und werden wohl auch kaum für die Qualität und eine dementsprechende Leistungserbringung persönlich Verantwortung oder gar Haftung und Garantie übernehmen wollen. Sie könnten es ja gar nicht.
Gesetzliche Mitsprache für Schuleiterinnen
Das passierte jedoch über Jahrzehnten oder auch Jahrhunderte an unseren österreichischen Schulen. Denn nicht die LeiterInnen eines Schulstandorts wählten die neuen LehrerInnen für die eigene Schule aus, sondern bisher wählte der Landes- bzw. Stadtschulrat aus und wies behördlich das Personal zu. Viele Jahre hindurch wurden Personallisten abgearbeitet, auf denen in Reihenfolge der Anmeldungen sich zahlreiche AbsolventInnen mit ihren jeweiligen Lehreamtsstudien befunden haben. Wer weiter oben auf der Liste für ein bestimmtes Fach oder einen Schultyp stand, kam eben früher dran als diejenigen, die sich erst später bei der Schulbehörde gemeldet haben bzw. ihr Studium abgeschlossen hatten.
Ja, DirektorInnen konnten auch in der Vergangenheit Wünsche in Hinblick auf Personalbestellungen anmelden und viele von ihnen haben es geschafft, Einfluss auf die Bestellung ihrer zukünftigen Lehrpersonen für die eigene Schule geltend zu machen. Aber dass bisher ein Vorgehen existierte, das den LeiterInnen einer Schule eine Mitsprache gesetzlich eingeräumt hätte, davon konnte bisher diesbezüglich keine Rede sein.
Eigenverantwortliche Team-Zusammenstellung
Das ist nun anders! Seit 1. 1. 2018 steht gesetzlich fest, dass die Schulleitung für zu besetzende Planstellen eine begründete Auswahl zu treffen hat. Sie ist verantwortlich für die Zusammenstellung ihres pädagogischen Teams. Und das ist gut so, ist sie doch schließlich auch für die Ergebnisse ihres Teams und die Lernergebnisse der SchülerInnen verantwortlich.
Jemanden zwar für Ergebnisse in einem Lernprozess von jungen Menschen verantwortlich zu machen, aber das Personal für diese Prozesse zuzuteilen, ist meiner Meinung wohl absurd. Wir benötigen viel mehr Eigenverantwortung und Selbststätigkeit in Personalfragen innerhalb einer eigenständigen Schule, um überhaupt erst die Verantwortung der Schule in Lernprozessen abverlangen zu können. Diese ist mit den Änderungen im Rahmen des Autonomiepakets seit 1.1.2018 in Bezug auf die Personalauswahl nun endlich gegeben.