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Blog zur Schulautonomie

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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Wie kommt die Schule zu ihren neuen Lehrkräften?

12. April 2018 von Gabriele Winkler-Rigler, Barbara Huemer

HTL-Lehrer erklärt Schülerinnen und Schülern in der Werkstatt einen Plan.

….bisher in den verschieden Schularten sehr unterschiedlich – die Bandbreite reicht von hoher Mitbestimmung durch die Schulleitung bis zur Vorgabe durch die Schulbehörde.

Durch die Gesetzesänderung (Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 i.d.g.F. § 203h) erhält die Schulleitung nun auch offiziell im Rahmen eines klar definierten Ablaufes die Möglichkeit, sich am Auswahlprozess für Lehrkräfte aktiv zu beteiligen und lernt die Bewerberinnen und Bewerber für ausgeschriebene Stellen vorab kennen. Sie kann sich im Rahmen von strukturierten Bewerbungsgesprächen ein genaues Bild über deren jeweiligen fachlichen Kernkompetenzen und darüber hinausgehende Stärken und Interessen zur ausgeschriebenen Stelle machen und kann entscheiden, ob die Bewerberin/der Bewerber ins Schulprofil passt.

Und die Bewerberinnen und Bewerber?

Gleichzeitig erhalten die Bewerberinnen und Bewerber- jetzt für alle Schularten – die Chance, sich gezielt für Stellen zu bewerben und sich bereits vor einer etwaigen Zuteilung mit Schulleitungen und Schulen zu befassen und diese kennen zu lernen.

Sich gezielt zu bewerben bedeutet, dass sich Bewerberinnen und Bewerber anhand der Bedarfsmeldung über verschiedene Schulen informieren können und ob ihre jeweiligen fachlichen und pädagogischen Kompetenzen und Fähigkeiten zur ausgeschriebenen Stelle passen.

Für beide Seiten – Schulen ebenso wie Bewerberinnen und Bewerber – erhöht sich durch den Prozess der Auswahl von Lehrkräften somit die Chance erfolgreicher und allseits zufriedenstellender Stellenbesetzungen.

Die endgültige Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber an die Schulen nimmt auf Basis der Präferenzen der Schulleitungen die Behörde vor. Um die Zuteilung von Lehrkräften auch in Schulen in benachteiligten Lagen sicher zu stellen, kann die Behörde auch eine von diesen Präferenzen abweichende Entscheidung treffen.

Ziel der neuen Auswahl der Lehrkräfte ist es die „richtigen“ Lehrkräfte für die jeweilige Schule zu finden, und diese stärkengerecht einzusetzen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung!

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Rubrik: Was sagt das Gesetz, Schul- / Personalentwicklung

Über Gabriele Winkler-Rigler, Barbara Huemer

Fachexpertinnen im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

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