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Personalautonomie – Herausforderung oder logische Normalität?
Die Personalabteilungen in den Landesschulräten: Traditionsbedingt waren sie seit Jahrzehnten die Anlaufstellen für alle Junglehrerinnen und Junglehrer, die eine Anstellung an einer Schule bekommen wollten. Bewerbungsformular, Urkunden und Zeugnisse wurden entgegengenommen, die Bewerberinnen und Bewerber nach länderspezifischen Vorgaben gereiht und den einzelnen Schulen zugewiesen. Die Auswahl traf bisher die Behörde, sprich der Landesschulrat oder Stadtschulrat. In der Regel konnten die Schulleiterinnen und Schulleiter Wünsche äußern, für die eine oder andere junge und höchst engagierte Lehrkraft mit Jahresvertrag ein gutes Wort einlegen, und hoffen, gehört zu werden. Keine Rede von Autonomie, respektive Schulautonomie. Im Vergleich der 25 europäischen OECD-Länder zeigt sich, dass in dieser Thematik von Land zu Land sehr unterschiedlich agiert wurde. [1]
Eine Personalpraxis im Sinne aller Beteiligten, nun endlich auch gesetzlich verankert
In den letzten Jahren hat sich bundesländerspezifisch da und dort schon einiges geändert. Es ist durchaus üblich geworden, sich als Neulehrerin und Neulehrer in jenen Schulen zu bewerben, in denen man unterrichten möchte. Mit Lebenslauf und Zertifikaten über zusätzliche Kompetenzen werben die Junglehrerinnen und Junglehrer für die eigene Person. In den Personalabteilungen so mancher Landesschulräte werden die Personalwünsche der Schulleitungen berücksichtigt. Ein Vorgang, der sich zumindest in Oberösterreich schon einige Jahre lang zur Zufriedenheit der Beteiligten etabliert hat. Und genau dieser Prozess ist für die Lehrpersonenrekrutierung für das kommende Schuljahr nun gesetzlich verankert:
BDG § 203h. (3) Die Schulleitung hat bezüglich der an der Schule zu besetzenden Planstellen innerhalb der von der Dienstbehörde gesetzten Frist eine begründete Auswahl aus den Bewerbungen zu treffen. Bei einer Vielzahl von für eine ausgeschriebene Planstelle abgegebenen Bewerbungen darf die zuständige Dienstbehörde nach Abstimmung mit der Schulleitung eine Vorauswahl unter den an die Schulleitung weiter zu leitenden Bewerbungen treffen. Die von der Schulleitung ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber sind im Hinblick auf ihre Eignung zu reihen. Bei konkurrierenden Anforderungen hat die Dienstbehörde eine Entscheidung zu treffen.
Der nächste Schritt in Richtung Autonomie ist getan. Die langjährige Forderung der Schulpartner und des Rechnungshofs nach einer „weitgehenden Autonomie der Schulen in Bezug auf [ …] Personalauswahl“ [2] kann somit als erfüllt angesehen werden. Jetzt liegt es nur mehr an den Schulen, diesen autonomen Spielraum tatsächlich zu nutzen.
[2] Rechnungshof (2015): Bericht des Rechnungshofes: Schulbehörden in Oberösterreich und Tirol: Lehrerpersonalverwaltung. Bund 2015/13. In: http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2015/berichte/teilberichte/bund/Bund_2015_13/Bund_2015_13_1.pdf, (11.04.2018, 10:00 Uhr)