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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Schulpartnerschaft neu: Was sagt das Gesetz?

17. Mai 2018 von Daniela Geiderer

Drei Schülerinnen sitzen Arm in Arm und lachend auf einem Tisch im Klassenzimmer.

Der Schulpartnerschaft kommt in Österreich, wie auch internationale Vergleichsdaten zeigen, ein herausragender Stellenwert zu und sie ist entsprechend institutionell verankert bzw. gesetzlich abgesichert. Die wesentlichen Kompetenzen der österreichischen Gremien der Schulpartnerschaft (Klassenforum, Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss und Schulclusterbeirat) sind im Schulunterrichtsgesetz (insbesondere SchUG §§ 60 bis 64) geregelt.

Die Schulpartnerschaft ist im Zuge der Bildungsreform auf allen Ebenen gesetzlich verankert worden, d.h. zusätzlich zur Klassen- und Schulebene wurde die Schulpartnerschaft auch auf Ebene der Cluster berücksichtigt

Die gesetzlichen Änderungen treten grundsätzlich mit September 2018 in Kraft.

Was hat sich konkret für die Schulpartner verändert?

Von den bisher bestehenden Mitbestimmungsrechten der Schulpartner bleibt die überwiegende Mehrzahl unverändert. Jene Beschlüsse, die bisher nur mit 2/3-Mehrheit gefasst werden konnten, kommen zukünftig mit einfacher Mehrheit zustande. Das betrifft:

  • die Hausordnung
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen (z.B. alternative Pflichtgegenstände, verbindliche Übungen, Freigegenstände usw.)
  • die Festlegung einer alternativen Form der Leistungsbeurteilung (Schulforum)
  • Kooperationen mit Schulen und außerschulischen Einrichtungen

In einigen Bereichen findet eine Ausweitung der Mitsprachemöglichkeit der Schulpartner statt. Das betrifft:

  • Festlegung der Elternsprechtage im Schulforum (bisher nur im SGA)
  • ElternvertreterInnen erhalten beratende Stimme in der Auswahlkommission für SchulleiterInnen

Von welchen Änderungen ist das Schulforum betroffen?

Bei den bisher möglichen 14 Mitbestimmungsbereichen der Schulpartner im Schulforum (APS) gibt es 3 inhaltliche Änderungen:

  1. Bei der Festlegung der schulautonomen Tage und der Vorverlegung der Öffnungszeit der Schule ist der/die SchulleiterIn in Zukunft gleichfalls stimmberechtigt. Bisher waren die KlassenlehrerInnen bzw. Klassenvorstände und die ElternvertreterInnen stimmberechtigt.
  2. Die Festlegung der Klassen- und Gruppengröße erfolgt in Zukunft grundsätzlich durch die Schulleitung, die ihre Planung den Schulpartnern zur Kenntnis bringen muss. Findet die Planung keine Zustimmung der Schulpartner und kann keine Einigung erzielt werden, so hat das Schulforum (bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss bzw. der Schulclusterbeirat) das Recht, den Sachverhalt der Bildungsdirektion zur Prüfung vorzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass zumindest ⅔ des Schulforums das Überprüfungsersuchen unterstützen.
  3. In der GTS kann das Schulforum festlegen, dass am Freitag nur bis 14 Uhr Lernzeit eingeplant werden darf (Schulleitung hat Stimmrecht; für einen anderen Tag als den Freitag kann eine solche Festlegung durch den Schulerhalter im Einvernehmen mit dem Schulleiter oder Schulleiterin getroffen werden)).

Und der Schulgemeinschaftsausschuss?

Bei den bisher 15 Mitbestimmungsbereichen der Schulpartner im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) (mittlere und höhere Schulen, PTS, Sonderschulen (soweit nach PTS-Lehrplan geführt), Berufsschulen) gibt es 4 inhaltliche Änderungen. Sie umfassen neben den 3 Änderungen die auch das Schulforum betreffen, noch die Änderung, dass die Reihungskriterien für die Aufnahmeverfahren von SchülerInnen zukünftig von der Schulleitung festgelegt und nicht mehr wie bisher von LehrerInnen-, Eltern- und VertreterInnen der SchülerInnen beschlossen werden.

Schulpartnerschaft der Zukunft

Da mit der Bildungsreform die Position und vor allem die Managementfunktion der Schulleitung und somit auch die Entscheidungsfunktion gestärkt wurden, mussten in manchen Bereichen Verschiebungen des Entscheidungsrechts hin zur Schulleitung vorgenommen werden. Entscheidungen sind auf Basis der Bedürfnisse der SchülerInnen, der pädagogischen Ziele und Erfordernisse, der Erfordernisse der Sicherheit der SchülerInnen, des Schulprofils und der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu treffen. Die Schulpartner werden der Schulleitung als Beratung zur Verfügung stehen, die Schulleitung trägt jedoch die Verantwortung für die Ergebnisse und den sinnvollen Einsatz der Ressourcen.

Die Schulpartnerschaft ist und bleibt auch in Zukunft ein unglaublich wichtiger Bestandteil der österreichischen Bildungslandschaft. In den jeweiligen Gremien fallen nach wie vor wesentliche Entscheidungen. Die Schulpartnerschaft wurde durch das Bildungsreformgesetz auf allen Systemebenen in ihrer beratenden Funktion vor allem auch in pädagogischen Fragen gestärkt.

Die gesetzlichen Bestimmungen der Schulpartnerschaft finden Sie hier (Artikel 16).

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Rubrik: Was sagt das Gesetz, Schul- / Personalentwicklung

Über Daniela Geiderer

Fachexpertin für Schulautonomie im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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