Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Im Überblick: Das Inkrafttreten einzelner Maßnahmen der Bildungsreform
Wie in den Medien vielfach verlautbart, wurde das Bildungsreformgesetz mit 28.6.2017 im Nationalrat beschlossen und mit 15.9.2017 kundgemacht. Die gesetzlichen Bestimmungen der Bildungsreform treten seither schrittweise über die nächsten Jahre hinweg in Kraft.
Die erste Maßnahme, die im Klassenzimmer ankommt, ist bereits Anfang des Jahres, mit 1.1.2018, in Kraft getreten. Sie betrifft die Auswahl der Lehrkräfte. Schulleitungen soll es ab sofort möglich sein, ihre Lehrkräfte entsprechend den erforderlichen Fähigkeiten für die jeweilige Schule auszuwählen, indem sie spezifische Anforderungen für eine Stelle definieren und nach Sichtung der Unterlagen und Bewerbungsgesprächen die passende Person auswählen. Die Maßnahme wird für Bundesschulen bereits umgesetzt. Das BMBWF stellt Schulleitungen einen praxisorientierten Leitfaden zur Verfügung. Es werden ebenfalls Schulungen, die die Schulleitungen auf die Neuheiten in der Personalauswahl vorbereiten, angeboten. Nähere Information hierzu finden sich bereits in diversen Blogbeiträgen.
Für die Pflichtschulen wird die Umsetzung mit 1.1.2019 gestartet und ebenfalls aktiv durch das BMBWF begleitet.
Am 1.September 2018 treten jene Maßnahmen in Kraft, die in den Medien vielfach als „Schulautonomiepaket“ bezeichnet wurden. Das betrifft die schulautonomen Klassen- und Gruppengrößen, die schulautonomen Schulzeitbestimmungen sowie die Flexibilisierung der 50-Minuten Einheit. Jene Maßnahmen ermöglichen Schulen den Unterricht entlang geeigneter pädagogischer Konzepte flexibler zu gestalten. So können etwa Klassen- und Gruppengrößen flexibel je nach pädagogisch-didaktischer Gestaltung der Lernphase geändert werden. Es gibt keine zentral vorgegebenen Mindest- oder Maximalzahlen für Gruppen.
Um Schulen auf diese Änderungen vorzubereiten, wird im BMBWF in Projektgruppen an gezielten Möglichkeiten zur Aktivierung, Befähigung und Vernetzung von Schulen gearbeitet. Ein „Autonomiehandbuch“, welches neben den rechtlichen Grundlagen zur Autonomie auch Anwendungsbeispiele im Alltag liefert, wird Schulen zur Orientierung vom BMBWF zur Verfügung gestellt.
Außerdem wird mit 1.9. 2018 die Bildung von Schulclustern ermöglicht. Zwei bis maximal acht Schulstandorte in einer Region, können sich zu einem Cluster zusammenschließen und damit ein vielfältiges Lern- und Freizeitangebot gewährleisten, sowie pädagogische Konzepte für ein ganzheitliches Bildungskonzept in der Region entwickeln. Erste Pilotcluster im Bundesschulbereich sowie im Pflichtschulbereich werden vom BMBWF sowie durch Cluster-Beauftragte in den Bundesländern aktiv begleitet.
Mit 1.1.2019 wird schließlich ein neues Verfahren zur Schulleitungsbestellung in Kraft treten. Die für die SchulleiterInnenbestellung bisher maßgeblichen (politisch besetzten) Kollegien werden abgeschafft. Zudem wird ein bundesweit einheitliches und standardisiertes Auswahlverfahren anhand transparenter Kriterien eingeführt. Schulleitungen müssen zukünftig ihre Management- und Führungskompetenzen belegen, um sich für die Leitungsfunktion zu qualifizieren. Eine objektive Auswahlkommission trifft auf Basis der Beurteilung durch eine externe Personalbegutachtung die Personalentscheidung.
Im Jänner 2019 wird außerdem in Bezug auf die Schulverwaltung mit der Schaffung der Bildungsdirektion die wohl größte Änderung in Kraft treten. Die Bildungsdirektion ist eine gemeinsame Bund-Länder Behörde für alle Bildungsagenden, die einheitliche Strukturen und Weisungsketten aufweist. BildungsdirektorInnen, die LeiterInnen der Behörde, konnten bereits ab 1.1.2018 bestellt werden. Die Behörde setzt sich aus dem Präsidialbereich und dem Bereich Pädagogischer Dienst zusammen. Im Pädagogischen Dienst findet sich die Schulaufsicht wieder, die in Zukunft schultypenübergreifend in regionalen Teams organisiert ist. Diese neue Struktur der Schulaufsicht wird nach einem Übergangszeitraum mit 2020 sichtbar.
Der Blog schulautonomie.at informiert laufend über die gesetzlichen Änderungen durch die Bildungsreform und liefert Einblicke in die Praxis. Zu den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, die laufend in Kraft treten wird regelmäßig informiert.