Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
It takes a village to raise a child
Ein oftmalig zitiertes afrikanisches Sprichwort besagt, dass es ein ganzes Dorf braucht, um ein Kind zu erziehen. Dem ist auch heutzutage nichts hinzuzufügen, vor allem wenn es aus ganzheitlicher Sicht letzten Endes darum geht, die individuelle Entwicklung des Kindes zu fördern, seine Charaktereigenschaften, seine spezifischen Bedürfnisse sowie sein Sozialverhalten zu erkennen, zu erfüllen und zu begleiten.
Diese komplexe Begleitung hinsichtlich einer positiven, individuellen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeitsentwicklung kann weder das Elternhaus, noch die Schule, noch die Community im Alleingang gewährleisten. Sie ist ausschließlich im empathischen Zusammenspiel der Expertisen im unmittelbaren Umfeld des Kindes möglich.
Schulpartnerschaft innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die wesentlichen Kompetenzen der österreichischen Gremien der Schulpartnerschaft sind im Schulunterrichtsgesetz (§§ 63a-65a SchUG) klar geregelt und nachzulesen. Sie betreffen das Klassenforum, das Schulforum, den Schulgemeinschaftsausschuss und den Clusterbeirat – hierbei ausschließlich das Zusammenwirken von Eltern, Lehrern/Lehrerinnen und Schülern/Schülerinnen.
Eine Wohlfühl- und Willkommenskultur in einer Schulgemeinschaft kann ausschließlich auf Basis einer offenen, wertschätzenden und regelmäßige Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkräften geschaffen werden. Entscheidend ist, dass dieser Informationsaustausch wechselseitig erfolgt. Ein abgesprochener und abgestimmter Austausch auf Augenhöhe ist entscheidend dafür, dass das jeweilige Kind nicht in ein Spannungsfeld zwischen Elternhaus und Schule gerät. Dazu müssen Lehrkräfte und Eltern eine aktive Informationshaltung entwickeln, d. h. einander wichtige Informationen auch dann geben, wenn die andere Seite nicht darum bittet, und benötigte Informationen einholen, wenn sie nicht vorliegen oder spontan angeboten werden. Des Weiteren sollte die Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkräften nicht nur problemveranlasst erfolgen. Eltern und Lehrkräfte nehmen oft erst dann Kontakt auf, wenn Kinder Probleme in der Schule haben oder bereiten. Um die Kinder zur Eigenverantwortung und sinnmachenden Selbsttätigkeit zu bringen ist auch entscheidend, sie über all diese Vereinbarungen zu informieren, sie mitentscheiden zu lassen und sie somit in die Mitverantwortung zu bringen.
Schulpartnerschaft geht weit über die gesetzlichen Verankerungen hinaus
Die gesellschaftlichen Veränderungen und der Paradigmenwechsel im Zuge der Jahrtausendwende haben für die Schulen neue und große Herausforderungen mit sich gebracht, die nach einer größeren Bandbreite der Schulpartnerschaft schreien.
Inklusive Pädagogik überfordert beispielsweise mancherorts viele Pädagogen/Pädagoginnen im Hinblick auf individuelles Lernverhalten und im Umgang mit unterschiedlich begabten Kindern aus unterschiedlich sozialen Schichten im Umfeld einer äußerst heterogenen Zusammensetzung.
Neben hochbegabten und lernwilligen Kindern haben sie es gleichzeitig mit Kindern mit Behinderungen und Pflegebedarf zu tun, ebenso mit solchen, die beispielsweise kognitiv keinen Sonderpädagogischen Förderbedarf, aber trotzdem sozial emotionale Defizite aufweisen. Oppositionelles Verhalten, Selbst- und Fremdgefährdung, unterschiedliche Weltanschauungen und vielfältige ethnisch-kulturelle Erziehungsmuster, sowie schwer traumatisierte Zuwandererkinder mit Sprachdefiziten und ohne Alphabetisierung erschweren die praktische Umsetzung der Lehrplanvorgaben in den heterogenen Klassengruppen ungemein. Vor allem Lehrer/Lehrerinnen in der Grundstufe, die an Kleinstschulen ihre pädagogische Arbeit verrichten und dabei noch schulstufenübergreifend ohne Zusatzkräfte ihre Vorgaben zu bewältigen haben, bewegen sich am Rande ihrer Möglichkeiten.
Unterstützung bringen hier ab September österreichweit 109 zusätzliche Planstellen, welche die Bereitstellung von Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem und anderem Förderbedarf in der Bildungsdirektion koordinieren. Somit können PädagogInnen, die bisher mit Steuerungsaufgaben beschäftigt waren, zusätzliche Fördermaßnahmen durchführen.
Trotzdem ist auch die Zusammenarbeit mit Personen, Institutionen und Organisationen vor Ort und in der Region äußerst gefragt. Hierzu können beispielsweise die Sozialarbeiter/-innen, die Schulassistenz, der Schulerhalter, Vereine und Jugendorganisationen namhaft gemacht werden.
Der Begriff der „family-school-community partnership“ bringt diese Vernetzung zum Ausdruck. Im deutschen Sprachraum kursiert neuerdings der Begriff der „Erziehungs- und Bildungspartnerschaft“ hierfür.
Hiermit schließt sich der Kreis zur Headline: „It takes a village to raise a child.“
Weitere Informationen zum Thema „Elternarbeit als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft“ finden Sie im Beitrag von Werner Sacher aus dem Band „Schule der Vielfalt • Modul 2“: http://www.schule-der-vielfalt.at/wp-content/uploads/2016/05/Sacher.pdf