Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Wozu brauchen wir die Schulpartnerschaft?
Partnerschaftliche Zusammenarbeit, harmonisches Miteinander und gegenseitige Verbundenheit sind heutzutage wichtige Charakteristika erfolgreicher Bildungsinstitutionen.
Auch die neue autonome Schule wird die bewährte Kultur der Schulpartnerschaft bei leicht geänderten gesetzlichen Bedingungen weiter fortsetzen, weil es ohne gut funktionierende Schulpartnerschaft einfach keine positive Schulentwicklung geben kann.
Dennoch sind im Sinne eines effektiven Gleichgewichts in der Logik zwischen Entscheidungsbefugnis und Beratungsbefugnis gesetzliche Modifikationen vorgenommen worden, weil Schulleiter/innen derzeit zwar kein Stimmrecht im Schulgemeinschaftsausschuss haben, aber trotzdem die volle Verantwortung für alle Entscheidungen der Schulpartnerschaft tragen müssen.
Stellenwert der Schulpartnerschaft bleibt gewahrt
Der hohe Stellenwert der Schulpartnerschaft wird aber trotz Stärkung der Schulleitungen auch weiterhin gewahrt bleiben, weil die jeweils drei engagierten Eltern-, Schüler/innen- und Lehrer/innenvertreter/innen nach wie vor gleichberechtigte Partner in den gewichtigen Entscheidungs- und Beratungsgremien wie dem SGA, dem Schul- oder Klassenforum sind.
Modifiziert wurden in diesem Zusammenhang einige Punkte des § 64 SchUG, indem einerseits die erweiterten autonomen Handlungsspielräume neu definiert wurden und andererseits die Umsetzungs- und Ergebnisverantwortung klarer bei den Schulleitungen angesiedelt wurde.
Aufgaben und Verantwortung in Einklang gebracht mit Funktionen und Rollen
Durch die neuen Rahmenbedingungen werden die Managementaufgaben der Schulleiter/innen weiter ausgebaut, gleichzeitig werden auch die Aufgaben und Verantwortungen besser mit den einzelnen Funktionen und Rollen der Schulpartnerschaft in Einklang gebracht. Außerdem haben die Eltern, die Schüler/innen und die Lehrer/innen nun noch mehr die Gelegenheit, sich in pädagogischen Fragen einzubringen und zu beraten, wobei die organisatorischen sowie die personellen Belange nun klarer dem Schulleiter/der Schulleiterin zugeordnet werden. Wie aus den gesetzlichen Grundlagen des § 64 SchUG für die Beschlussfassung auch ersichtlich ist, bleibt einerseits der Austausch zwischen Schüler/innen, Lehrer/innen, Eltern und dem Schulleiter/der Schulleiterin sichergestellt, andererseits können sich die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Schulpartner auf alle sie betreffende, pädagogische Belange konzentrieren.
Für die Praxis der Sitzungen der oben genannten Gremien bedeutet dies, dass die Schulpartner nach wie vor über die Entscheidungsbefugnis in den wichtigen pädagogischen Angelegenheiten des § 64 2a bis 2s SchUG verfügen, dass aber die Ergebnisverantwortung beim Schulleiter/bei der Schulleiterin liegt.
Hier gilt im Sinne eines harmonischen und gemeinschaftlichen Miteinander, dass eine gediegene Vorbereitung und umfassende Informationen über geplante Beschlussfassungen durch die Schulleitung unbedingt gewährleisten müssen, dass alle beteiligten Schulpartner schon vor der Sitzung denselben Wissensstand haben und von einer gemeinsamen Basis ausgehen können. Denn auch, wenn der Schulleiter/die Schulleiterin entscheidet, sind umfangreiche Erklärungen und Informationen nötig, um geplante Entscheidungen und Beschlüsse den unterschiedlichen Erfahrungswelten der Eltern, der Schüler/innen und der Lehrer/innen näher zu bringen. Dazu gehört natürlich, dass alle Schulpartner vorab rechtzeitig eine umfangreiche Tagesordnung sowie qualitätsvolle Informationen bekommen und so Kenntnis über geplante Vorhaben erlangen, damit sie sich entsprechend mit ihrer Meinung einbringen können.
Vertrauensbasis zwischen Schulleitung und allen Vertreter/innen schafft Identifikation mit Beschlüssen und Entscheidungen
Wenn man hier etwa die Festlegung von Terminen, die Durchführung von Schulveranstaltungen oder die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen heranzieht, so wird es nach wie vor die Pflicht der Schulleitung sein, den Schulpartnern einen strukturierten und genauen Überblick zu geben, Vor- und Nachteile einer geplanten Maßnahme zu beschreiben und für die Durchführung der Beschlüsse der jeweiligen Gremien zu sorgen. Aus Erfahrung weiß man hier, dass etwaige Fragen, Einwände oder Ergänzungen am besten in der lebendigen Diskussion in einer Schulpartnersitzung eingebracht werden können, dass weiters über vorgebrachte Planungsvorhaben meist positiv entschieden wird, wenn die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen für die Schüler/innen sichtbar wird und dass auch der Aspekt des gegenseitigen Vertrauens und der Wertschätzung bei Abstimmungen und Beschlussfassungen eine große Rolle spielt. In den regelmäßig stattfindenden SGA-Sitzungen hat es sich auch bewährt, wenn Schulleiter/innen einerseits einen Rückblick über das Schuljahr geben und vor den Schulpartnern Bilanz ziehen, sowie gleichzeitig einen Ausblick auf das kommende Schuljahr ermöglichen, etwa was die Schulorganisation in Bezug auf Anmeldezahlen und Klassenzahlen betrifft. Bei Schulveranstaltungen sollte nicht vergessen werden, allen Schulpartnern ein detailliertes und konkretes Programm der geplanten Schulveranstaltungen zur Verfügung zu stellen, weiters einerseits die Reiseziele genau darzustellen und andererseits auch die Kosten und deren Effizienz zu argumentieren.
Nur wenn eine Vertrauensbasis zwischen der Schulleitung und den neun Vertreter/innen der Eltern, der Lehrer/innen und der Schüler/innen gegeben ist, können auch die gemeinsamen Ziele betreffend pädagogische, organisatorische und personelle Belange gemeinschaftlich und übereinstimmend erreicht werden und alle in den Gremien vertretenen Personengruppen können sich mit den getroffenen Entscheidungen und Beschlussfassungen identifizieren. Diese gegenseitige Vertrauens- und Respektbasis äußert sich nach 1-2-stündigen Sitzungen oft durchaus auch dadurch, dass sich alle Beteiligten noch gemeinsam anderweitig gemütlich zusammensetzen.
Verantwortung für Ergebnisse „pro futuro“ sind unmissverständlich von der Schulleitung zu treffen
Die neue Definition der genauen Verantwortlichkeit der Schulleitung auf der einen Seite und die des tatsächlichen Wirkungsbereiches der Schulpartner auf der anderen Seite stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, weil der Schulleiter/die Schulleiterin ja das Kontinuum in diesen Gremien SGA, Schul- und Klassenforum darstellt, das auch die erweiterte Schulautonomie in Eigenverantwortung umsetzen muss. Selbstverständlich kann die Schulleitung dies ohne die Schulpartner nicht alleine entscheiden, weil ihnen nach wie vor eine wichtige Beratungsfunktion und Beschlussfunktion zukommt. Entscheidungen im Sinne der Steuerung sowie der Verantwortung für die Ergebnisse „pro futuro“ sind aber unmissverständlich von der Schulleitung zu treffen.
Zusätzlich ist aus unterschiedlichen Gründen nicht immer mit der vollzähligen Anwesenheit aller Schulpartner/innen zu rechnen, weswegen es auch durchaus zu begrüßen ist, dass der Schulleiter/die Schulleiterin schlussendlich die Entscheidungsbefugnis erhält, nachdem das Einvernehmen mit den anwesenden Schulpartnern in der Sitzung hergestellt wurde.
Organisatorische und personelle Belange nun eher bei Schulleitungen verankert
Abschließend kann also durchaus positiv resümierend festgestellt werden, dass die Schulpartner sich mehr auf die pädagogischen Angelegenheiten konzentrieren können und dass die organisatorischen und personellen Belange nun eher bei den Schulleitungen verankert sind. Wie in jedem Unternehmen erhält nun der Schulleiter/die Schulleiterin das Recht, schulautonome Gestaltungsmöglichkeiten in Gemeinsamkeit mit den Schulpartnern umzusetzen und nach transparenter Information, konstruktiver Diskussion und abschließend begründender Beschlussfassung mit allen Beteiligten, die für die Schulautonomie wichtigen Maßnahmen einzuleiten.
Durch die Verlagerung von wichtigen organisatorischen Entscheidungen auf die Schulleitungsebene wird jedenfalls die Handlungsfähigkeit der schulischen Führungskräfte gestärkt, gleichzeitig wird aber auch gewährleistet, dass von den Schulpartnern weiterhin demokratisch über wichtige Angelegenheiten abgestimmt werden kann und dass bei Unzulänglichkeiten ein Beirat auf der Ebene der Bildungsdirektion für einen reibungslosen Ablauf des schulischen Zusammenlebens vor Ort sorgt. Hier haben also Demokratie und Leadership auf ideale Weise zueinander gefunden!