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Blog zur Schulautonomie

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Bub mit Megaphon

Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Willkommen zurück – Das Schuljahr beginnt

3. August 2018 von Daniela Geiderer

Schulbub mit seiner Stiftemappe am SchultischNach hoffentlich angenehmen und erholsamen Sommerferien für alle Direktorinnen und Direktoren, Pädagoginnen und Pädagogen und natürlich alle Schülerinnen und Schülern, darf sich auch der Blog zur Schulautonomie wieder zurück melden und viele spannende Themen der Bildungsreform aufgreifen.

Das Schuljahr 2018/19 ist von vielen Neuerungen vor allem in der Unterrichtsgestaltung, die sich für Schulen durch die Umsetzung des Autonomiepakets ergeben, geprägt. Wesentliche Elemente der Unterrichtsorganisation lassen sich ab diesem Schuljahr flexibler gestalten. Das betrifft die schulautonomen Klassen- und Gruppengrößen, die schulautonomen Schulzeitbestimmungen sowie die Flexibilisierung der 50-Minuten Einheit. Jene Maßnahmen ermöglichen Schulen den Unterricht entlang geeigneter pädagogischer Konzepte flexibler zu gestalten. So können etwa Klassen- und Gruppengrößen flexibel je nach pädagogisch-didaktischer Gestaltung der Lernphase geändert werden. Es gibt keine zentral vorgegebenen Mindest- oder Maximalzahlen für Gruppen.

Eine weitere Neuerung, die das Bildungsreformgesetz bietet und bereits mit September in Kraft tritt, ist die Ermöglichung der Bildung von Schulclustern. Zwei bis maximal acht Schulstandorte in einer Region, können sich zu einem Cluster zusammenschließen und damit ein vielfältiges Lern- und Freizeitangebot gewährleisten. Die Schulclusterleitung übernimmt die Aufgaben der bisherigen Schulleitungen und erhält eine standortübergreifende Leitungsfunktion. An den einzelnen Schulstandorten wird eine Bereichsleitung etabliert, die die Clusterleitung vor Ort unterstützt. Cluster können unter anderem für einen besseren Übergang zwischen den einzelnen Schulformen, für die Möglichkeit einer Anpassung des Bildungsangebotes bspw. an regionale Strukturen und natürlich, für die verbesserte gemeinsame Nutzung von Ressourcen, sorgen. Die Schulen, die einen Cluster bilden, arbeiten auf Basis eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts, in dem sich die Stärken und Vorteile aller Standorte abbilden, eng zusammen. Erste Pilotcluster im Bundesschulbereich sowie im Pflichtschulbereich werden vom BMBWF sowie durch Cluster-Beauftragte in den Bundesländern aktiv begleitet.

Ebenfalls ab September wird laufend am Ausbau der schulinternen Fortbildungen gearbeitet. Der Anteil wird sich stärker an den Bedürfnissen der Schulstandorte bzw. Schulcluster orientieren. Neu ab diesem Schuljahr sind auch so genannte Fort- und Weiterbildungsplanungsgespräche für Lehrende. Das bedeutet, dass die Schulleitung ab sofort mit jeder Lehrperson regelmäßig einzeln oder in Kleingruppen Gespräche zur Planung der individuellen Fort- und Weiterbildung für die kommenden drei Schuljahre führen wird, um eine stärkengerechte Fortbildung zu garantieren. Alle Maßnahmen der Bildungsreform sollen schließlich letztendlich dazu führen, der Unterschiedlichkeit der Schulen gerecht zu werden und unseren Schülerinnen und Schülern dazu verhelfen, die besten Bildungsergebnisse zu erzielen.

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Rubrik: Was sagt das Gesetz, Sonstiges

Über Daniela Geiderer

Fachexpertin für Schulautonomie im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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