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Schulpartnerschaft im Rahmen der Schulautonomie
Michaela Joeris, Schulleiterin der Modeschule Hallein, erklärt, weswegen das Autonomiepaket in ihren Augen nicht nur sinnvoll sondern notwendig für die Weiterentwicklung der Schule ist und was sich für sie durch die Anpassung der Bestimmungen im Bereich der Schulpartnerschaft tatsächlich ändert.
Der Schulpartnerschaft kommt in Österreich, wie auch internationale Vergleichsdaten zeigen, ein herausragender Stellenwert zu und sie ist entsprechend institutionell verankert bzw. gesetzlich abgesichert. Die wesentlichen Kompetenzen der österreichischen Gremien der Schulpartnerschaft (Klassenforum, Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss und Schulclusterbeirat) sind im Schulunterrichtsgesetz (insbesondere SchUG §§ 60 bis 64) geregelt.
Die Schulpartnerschaftsgremien
Zur Förderung und zur Festigung der Schulgemeinschaft sowie zur Gewährleistung eines demokratischen Zusammenwirkens sind Schulpartnerschaftsgremien zu bilden, die je nach Schulart unterschiedlich ausgestaltet sind. Dazu müssen in allen Schulpartnerschaftsgremien jedenfalls Lehrpersonen sowie Erziehungsberechtigte vertreten sein. In allgemein bildenden Pflichtschulen (ausgenommen die Polytechnische Schule und entsprechende Sonderschulen) ist für jede Klasse ein Klassenforum und jede Schule ein Schulforum vorzusehen. An mittleren und höheren Schulen, an Polytechnischen Schulen sowie an Berufsschulen ist ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden. Darüber hinaus ist für jeden Schulcluster ein Schulclusterbeirat einzurichten.
Bei den Schulpartnerschaftsgremien handelt es sich um Organe der Schule. Diese Organe sind, abhängig von der Art der Angelegenheit, mit Entscheidungs- oder Beratungskompetenz ausgestattet. Dem Schulclusterbeirat kommt grundsätzlich nur Beratungskompetenz zu, die Schulforen bzw. Schulgemeinschaftsausschüsse können ihm jedoch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Wenngleich die Kompetenzen der Schulpartnerschaftsgremien großteils gleich geblieben sind, gibt es seit 1. September 2018 auch einige Änderungen. In einigen Bereichen wurden die Mitsprachemöglichkeiten ausgeweitet, andere Entscheidungsbefugnisse kommen nunmehr der Schulleitung zu. Darüber hinaus kommen jene Beschlüsse, die bisher nur mit 2/3-Mehrheit gefasst werden konnten, zukünftig mit einfacher Mehrheit zustande.
Mitbestimmungsrechte der Schulpartner im Schulforum/SGA
Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entscheidungsbefugnisse des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses im Vergleich zu den bisher geltenden Bestimmungen.