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Blog zur Schulautonomie

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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Beispiel zur praktischen Umsetzung: Flexibilisierung der 50-Minuten-Einheit – Die Blockung

19. Oktober 2018 von Daniela Geiderer

 

Die Öffnung der 50-Minuten-Unterrichtsstunde ermöglicht weitgehende Gestaltungsfreiheit hin- sichtlich der Unterrichtsstruktur (kürzere oder längere Einheiten, Stundenblockungen etc.).
Der Blog zur Schulautonomie wird laufend über die gesetzlichen Änderungen und die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung der Flexibilisierung der 50-Minuten-Einheit berichten. Im Fokus dieses Beitrages steht die Blockung.

Drei Volksschulkinder sitzen auf Sofas und am Boden und lesen bzw. suchen Stife in einem Federpenal.

Unter einer Blockung ist das Zusammenfassen einzelner Unterrichtseinheiten desselben Pflichtgegenstandes in einem bestimmten Rhythmus (= Regelmäßigkeit), der über die einzelne Unterrichtswoche hinausgeht, zu verstehen. So kann beispielsweise ein im Lehrplan mit einer Wochenstunde vorgesehener Unterrichtsgegenstand vierzehntäglich als »Doppelstunde« zusammengefasst (geblockt) geführt werden. Das Zusammenfassen von Unterrichtsstunden innerhalb einer Woche (z. B. 2-Wochenstunden-Fach wird jede Woche als eine Unterrichtseinheit [»Doppelstunde«] à 100 Minuten geführt) stellt dagegen keine Blockung dar, da es an der wochenübergreifenden Komponente fehlt. Blockungen dürfen nicht zu einem Stundenentfall anderer, von der Blockung nicht betroffener Fächer führen. Vielmehr ist in diesen Fällen ein Ausgleich sicherzustellen und der entfallene Unterricht mittelfristig, jedenfalls aber bis zum Ende des Unterrichtsjahres, einzubringen. Da »geblockte« Unterrichtseinheiten selbst entfallen können (z.B. wegen Schulveranstaltungen, schulautonomen Tagen), ist bei Blockungen darauf zu achten, dass sie möglichst regelmäßig über das Unterrichtsjahr erfolgen.

Es gilt: je kleiner die geblockte Einheit ist, desto geringer ist die Gefahr, dass Stunden einzelner Unterrichtsgegenstände ungleichmäßig entfallen.

Blockungen von zwei bis drei Einheiten können für Plan- / Freiarbeit sehr nützlich sein. Es kann flexibel auf die jeweilige Unterrichtssituation eingegangen werden. Inputphasen und organisatorische Klärungen können je nach Bedarf am Anfang oder am Ende der Einheit gehalten werden. Längere Arbeitsphasen können so ohne Unterbrechung durch die 50-Minuten-Glocke abgehalten werden. Umgekehrt kann ein Vier-Stunden-Fach beispielsweise zwei Mal in verkürzten 40-Minuten Einheiten und einmal in einer längeren 120-Minuten Einheit gehalten werden.

Hier zwei Beispiele aus dem Autonomiehandbuch, wie in der Praxis Unterrichtseinheiten geblockt werden können:

 

 

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Rubrik: Unterrichtseinheiten, Good Practice, Was sagt das Gesetz, Unterrichtsorganisation

Über Daniela Geiderer

Fachexpertin für Schulautonomie im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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