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Beispiele zur praktischen Umsetzung: Abweichen von der 50-Minuten-Einheit

5. November 2018 von Daniela Geiderer

Schülerinnen und Schüler der Volksschule Lechaschau lernen im Klassenzimmer an Tischinseln.

Die Öffnung der 50-Minuten-Unterrichtsstunde ermöglicht weitgehende Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Unterrichtsstruktur (kürzere oder längere Einheiten, Stundenblockungen etc.).
Schulleiterin Claudia Bader zeigt uns im Video, wie die Volksschule Lechaschau die Öffnung der 50-Minuten-Einheiten jetzt schon nützt.

Bei der Stundenplanerstellung hat die Schulleitung dafür Sorge zu tragen, dass die Erfüllung der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtszeit (in Form von Wochenstunden) für alle Schülerinnen und Schüler in allen Unterrichtsgegenständen zumindest bis zum Ende jedes Unterrichtsjahres sichergestellt sein muss. Das bedeutet, dass es nachvollziehbar bleiben muss, dass in Summe so viele Unterrichtsminuten im Stundenplan geplant bzw. vorgesehen waren, dass deren Addition und Division durch 50 die Zahl der für das betreffende Jahr bzw. die betreffende Schulstufe in der Stundentafel des Lehrplans vorgesehenen Unterrichtseinheiten à 50 Minuten ergibt. Legt die Schulleitung von der 50-Minuten-Unterrichtsstunde abweichende Unterrichtseinheiten fest, darf dadurch die Zahl der Unterrichtseinheiten (im Vergleich zur Zahl der [50-minütigen] lehrplanmäßig vorgesehenen Wochenstunden) in einem wöchentlichen Betrachtungszeitraum nicht erhöht werden. Stundenblockungen (die über die Unterrichtswoche hinausgehen) sind von dieser Einschränkung jedoch nicht umfasst.

Für die Erbringung der Unterrichtsverpflichtung und die Abgeltung der Mehrdienstleistungen ergeben sich durch die flexibleren Spielräume keine Änderungen. Die Abgeltung der dauernden Mehrdienstleistungen richtet sich nach der in der regelmäßigen Lehrfächerverteilung vorgesehenen Überschreitung der Unterrichtsverpflichtung. Jede autonom festgelegte Unterrichtsstunde ist unabhängig von ihrer Dauer auf die Erfüllung der zu erbringenden Supplierstunden anzurechnen und ab der Erfüllung der Supplierverpflichtung als Einzelmehrdienstleistung abzugelten.

Die Schulleitung (Schulclusterleitung) hat im Rahmen der Organisation (Einteilung und personelle Entscheidung) darauf zu achten, dass die Lehrpersonen gleichmäßig zu Supplierungen eingeteilt werden. Dies ist auch eine Maßnahme zur Verstärkung von Kompetenz und Autonomie der Schulen.

Hier ein Beispiel aus dem Autonomiehandbuch, wie die Öffnung der 50-Minuten-Einheit durchgeführt werden kann:

Beispiel zur Öffnung der 50-Minuten-Einheit aus dem Autnomiehandbuch. In der Stundentafel sind für den Pflichtgegenstand »Deutsch« drei Wochenstunden (WS) à 50 Minuten und somit insgesamt 150 Minuten vorgesehen. Durch die Öffnung der 50-Minuten-Einheit können diese 150 Minuten auf bis zu drei Einheiten aus dem Pflichtgegenstand Deutsch aufgeteilt werden: Variante 1: Montag 40 Minuten, Dienstag 50 Minuten, Donnerstag 60 Minuten. Variante 2: Montag 80 Minuten, Mittwoch 70 Minuten. Variante 3: Dienstag 150 Minuten. Bei allen Varianten ergibt die Wochenstundenzahl 150 Wochenstunden.

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Rubrik: Unterrichtseinheiten, Good Practice, Was sagt das Gesetz, Video, Unterrichtsorganisation

Daniela Geiderer

Über Daniela Geiderer

Fachexpertin für Schulautonomie im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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