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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Bericht zur Klausur der Bildungsdirektionen im BMBWF

20. November 2018 von Daniela Geiderer

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klausur
V.l.n.r: BD Paul Gappmaier, Tirol; BD Rudolf Mair, Salzburg; SC Klemens Riegler-Picker; BDin Evelyn Marte-Stefani, Vorarlberg; SC Helmut Moser; GS Martin Netzer; BDin Elisabeth Meixner, Steiermark; BM Heinz Faßmann; BD Johann Heuras, Niederösterreich; SCin Iris Rauskala; BD Heinz Josef Zitz; Burgenland; BD Heinrich Himmer, Wien; SC Andreas Thaller; BD Alfred Klampfer, Oberösterreich; BD Robert Klingelmair, Kärnten

Am 8. und 9. November 2018 trafen sich erstmals die Vertreterinnen und Vertreter aus den Bildungsdirektionen – Bildungdirektorinnen und Bildungsdirektoren, Leitungen pädagogischer Dienst sowie Präsidialleitungen – mit Herrn Bundesminister, Generalsekretär, Sektionschefin und Sektionschefs sowie Kolleginnen und Kollegen des BMBWF zu einer Klausur, die die Einrichtung der zukünftigen Bildungsdirektionen in den Fokus stellt.

Das Arbeitsprogramm der Klausur ergab sich aus der Änderung der Gesetzesgrundlage, die durch das Bildungsreform-Gesetz 2017 bewirkt und einen Veränderungsprozess von Landes- bzw. Stadtschulrat zur Bildungsdirektion herbeigeführt hat. Rechtlich verankert finden sich die Bildungsdirektionen im Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz wieder. Erstmals kommt es dadurch in der österreichischen Geschichte zu einer gemeinsamen Vollziehung des gesamten Schulrechts von Bund und Ländern in Form der neu gebildeten Behörde Bildungsdirektion. Nicht nur das Schulrecht, sondern auch das gesamte Dienstrecht und Personalvertretungsrecht der Bundes- und Landeslehrpersonen und sonstigen Bundesbediensteten an öffentlichen Schulen (ausgenommen der land- und forstwirtschaftlichen Schulen) liegen im Kompetenzbereich der Bildungsdirektion. Das österreichische Schulsystem gewinnt an Transparenz durch die Neuordnung zu einer gemeinsamen und einheitlichen Bildungsbehörde. Daraus abgeleitet galt es, zentrale Fragen zur Systemsteuerung und künftigen Change-Prozessen gemeinsam zu erarbeiten und im Rahmen der Klausur gemeinsam auf eine solide Basis zu stellen.

Was sind nun die Ziele des österreichischen Schulsystems im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung? Erstens, Hebung des österreichischen Bildungsniveaus. Zweitens, die Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen und drittens die Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung. Hinter diesen Angaben steht das gemeinsame Ziel, Schülerinnen und Schüler – unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Sprache, ethnischer/kultureller Herkunft, Religionszugehörigkeit und Beeinträchtigung – ihren individuell besten Bildungsweg beschreiten zu lassen.

“Junge selbstbestimmte Menschen sehen ihre Perspektiven. Sie nutzen ihre Chancen und blicken dem weiteren Leben erwartungsvoll, neugierig und positiv entgegen. Sie wissen, dass sie ihr privates und berufliches Leben meistern können. Als aktive Mitglieder der Gesellschaft übernehmen sie Verantwortung.  Sie wissen um die Bedeutung von Mitbestimmung und Mitgestaltung an ihr.“

So die Vision der zukünftigen Schülerinnen und Schüler nach erfolgreicher Absolvierung ihrer schulischen Laufbahn.

Um dieser Vision gerecht zu werden, werden folgende drei Grundprinzipien für die österreichische Schulverwaltung abgeleitet:

  1. „Löse Probleme dort, wo sie entstehen.“
  2. „Was letztendlich zählt ist die Erreichung unserer
    Wirkungsziele: Chancengleichheit und Bildungserfolg für alle –
    das soll mehr als eine Worthülse sein.“
  3. „Sorge dafür, dass alle Führungskräfte auf allen Ebenen
    wissen, wofür sie Verantwortung tragen.“

Um diese Grundprinzipien zu erfüllen, bedarf es der Zusammenführung der Verwaltung von Bundes- und Landeslehrpersonen, der neuen Ausrichtung der Schulaufsicht inklusive einem entsprechenden Qualitätsmanagement, der Einführung eines Bildungsmonitorings und einer externen Evaluation. Eine einheitliche Steuerung sichert die Erreichung der Ziele auf den unterschiedlichsten Ebenen der österreichischen Schulverwaltung. Die Einführung der Bildungsregionen zur stärkeren Anpassung an lokale und regionale Anforderungen und Gegebenheiten bieten großes Potential, um aus den Gestaltungsspielräumen, die sich durch die Schulautonomie in der Unterrichtsorganisation sowie der Personalauswahl und –entwicklung nun neu ergeben, zu schöpfen.

In Gruppenarbeiten haben die Klausurteilnehmerinnen und -teilnehmer in den beiden Tagen die erforderlichen Maßnahmen und Schwerpunkte diskutiert, ausgetauscht und Elemente für den Aufbau ihrer Bildungsdirektion erarbeitet.

Zum Abschluss der Klausur präsentierte jede Bildungsdirektion ihre konkreten Aktionspunkte, die sie im Jahr 2019 bereits umgesetzt sieht, Herrn Bundesminister Dr. Heinz Faßmann.

Über die weiteren Entwicklungen bezüglich des Aufbaus der Bildungsdirektionen, werden Sie am Blog für Schulautonomie laufend informiert.

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Rubrik: Bildungsregion, Aus dem Projekt

Über Daniela Geiderer

Fachexpertin für Schulautonomie im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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