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Schulcluster: Welche Leitungsfunktionen gibt es ?
Die Schulclusterleitung ist für die Besorgung aller Angelegenheiten zuständig, die den Schulleitungen der einzelnen Schulen zukämen. Dabei bedient sie sich eines Managementteams, das sich aus Bereichsleitungen und Verwaltungspersonal, sowie gegebenenfalls Schulcluster-Administrationen zusammensetzt. Abteilungs- und Fachvorstehungen bleiben im Schulcluster für jene Schulen bestehen, für die solche Funktionen vorgesehen sind.
Die Schulclusterleitung legt die Organisation des Clusters eigenverantwortlich im Clusterorganisationsplan (CLOP) fest und wählt Bereichsleitungen und gegebenenfalls Schulcluster-Administrationen aus.
Für jede Schule mit Ausnahme jener, an der die Clusterleitung ihren Sitz hat, ist im Cluster eine Bereichsleitung vorgesehen. Der Bereichsleitung obliegen die Leitung des Bereichs nach Maßgabe der Vorgaben der Schulclusterleitung und die Wahrnehmung der im Organisationsplan (CLOP) übertragenen Aufgaben im Schulcluster.
Daraus lassen sich folgende Aufgabenbereiche für Bereichsleitungen im Schulcluster ableiten (vgl. § 52a SchUG):
- Pädagogischer Support (Ansprechpartner) für alle Schulpartner am Standort im akuten Krisenmanagement,
- Mitarbeit im Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungs-Team des Clusters,
- Diensteinteilung bei akuten Absenzen am Standort und
- Einführung neuer Lehrpersonen in die verschiedenen Arbeitsbereiche.
Dem Schulcluster als einheitliche Dienststelle sind einerseits Lehrpersonen und andererseits Personal zur administrativen Unterstützung, insbesondere Sekretariatspersonal, zugeordnet. Das Sekretariatspersonal wird von der Bildungsdirektion bereitgestellt.
Weiterführende Informationen werden den zukünftigen Schulclusterleitungen in einem Arbeitsbehelf vom BMBWF, welcher voraussichtlich im Frühjahr 2019 veröffentlicht wird, gegeben. Ein weiterer Blogbeitrag gibt jedoch in Kürze Einblicke in den Arbeitsbehelf.