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APS Pilotcluster im Burgenland und in Tirol
Im Bildungsreformgesetz 2017 wurde ab 01.09.2018 die Möglichkeit zur Bildung von Pflichtschulclustern geschaffen.
Um einem „Wildwuchs“ an unorganisierten Verclusterungen auf Bundesebene vorzubeugen, hat das BMBWF neben zwei Bundesschulclustern, fünf APS Pilotcluster auf Bundesebene installiert, um den Verclusterungsprozess in der praktischen Umsetzung zu erproben, zu professionalisieren, zu evaluieren und in späterer Folge die gewonnenen Erfahrungen an die geplanten Cluster in den Bundesländern weiterzugeben.
Hierzu werden seitens des BMBWF gegenwärtig zwei sogenannte „Clusterbeauftragte“ eingesetzt, die diese Pilotierungen begleiten und im Entstehungsprozess als Ansprechpartner/innen für die künftigen Bildungsdirektionen, Ämter der Landesregierung, Städtebund, Gemeindebund, Schulaufsicht, Elternvertreter/innen etc. zuständig sind.
Für den Osten Österreichs (Wien, Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Kärnten) bin ich als Pflichtschulinspektor aus der Bildungsdirektion Burgenland zuständig. Der Westen (Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich) wird von PSI Edith Müller aus der Bildungsdirektion Tirol unterstützt.
Vier der fünf Pilotierungen finden unter meiner Obhut im Burgenland statt. Eine Pilotierung ist in Tirol in Begleitung von PSI Müller auf Schiene.
Pilotcluster unterschiedlicher Größe in Erprobung
Im Burgenland wurde in der Auswahl der Pilotstandorte bewusst darauf geachtet, die Cluster in verschiedenen Konstellationen heranzuziehen, um die standortbezogene Vielfältigkeit der künftigen Verclusterungen abzubilden (siehe Abbildung):
Cluster Frauenkirchen:
- 4 Schulen (VS, NMS, PTS, ASO)
- 5 Standorte
- Campus in einer Gemeinde
- Clusterleitung freigestellt, 3 Bereichsleitungen, 1 Sekretärin mit 20 VBÄ
Cluster Lockenhaus/Bernstein:
- 3 Schulen (VS Lockenhaus, VS Bernstein, NMS Lockenhaus/Expositur Bernstein)
- 2 Standorte, 15 km voneinander entfernt
- Clusterleitung freigestellt, 2 Bereichsleitungen, 1 Sekretärin mit 20 VBÄ
Cluster Illmitz:
- Schulen (VS Illmitz, NMS Illmitz, VS Apetlon)
- VS+NMS Illmitz im Campus
- VS Apetlon 3 km entfernt
- Clusterleitung ist unterrichtspflichtig, keine Bereichsleitung, 1 Sekretärin mit 10 VBÄ
Cluster Andau:
- 3 Schulen (VS Andau, NMS Andau, VS Tadten)
- VS+NMS Andau im Campus
- VS Tadten 4 km entfernt
- Clusterleitung ist unterrichtspflichtig, keine Bereichsleitung, 1 Sekretärin mit 10 VBÄ
Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen
Zur Ermöglichung der Clusterbildungen hat die Bildungsdirektion Burgenland mit dem Land Burgenland im Vorfeld eine Anpassung der Landesgesetze hinsichtlich der Schaffung der Voraussetzungen für Clusterbildungen ausgearbeitet, welche im Landtag beschlossen wurde. Das Land Burgenland hat daraufhin die Burgenländische Pflichschulclusterverordnung erlassen. Ohne diese Verordnung wäre eine Verclusterung von Pflichtschulen im Burgenland nicht möglich gewesen.
Im nächsten Schritt wurde von der Bildungsdirektion die zuständige Schulaufsicht beauftragt, Clusterpläne über die vorher abgesprochenen Standorte zu erstellen.
Hierzu war es notwendig, dass die Schulaufsicht das Vorhaben mit den damaligen Schulleitungen, Gemeinde- und Elternvertretungen klärt und ein Stimmungsbild der Kollegien einholt. Erst nach einer Vielzahl von Gesprächen mit allen Beteiligten und einer breiten Zustimmung zur Clusterbildung wurden die nächsten Schritte von der Bildungsdirektion Burgenland freigegeben.
Nach der Betrauung der Clusterleitungen Ende des Schuljahres 2017/18 übernahm eine Schulentwicklerin der PH Burgenland in Zusammenarbeit mit der zuständigen Schulaufsicht die Begleitung der Pilotcluster, wobei das Begleitkonzept des BMBWF als Leitfaden dient.
Die Entwicklung der Clusterbildung ist trotz des enormen Zeitdruckes und des verkürzten Planungsprozesses gut angelaufen und wird in naher Zukunft in Zusammenarbeit mit der Universität Klagenfurt wissenschaftlich evaluiert.
Neugierig geworden?
Genauere Details über die Clusterbildungen im Burgenland sind beim Autor dieser Zeilen zu erfragen.