Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Clusterbildungen: Was bringen sie wirklich und wann machen sie Sinn?
Das Bildungsreformgesetz ermöglicht neben einigen Neuerungen im Schulsystem seit 1.9.2018 auch den Zusammenschluss von zwei bis maximal acht Schulstandorten in geografisch benachbarter Lage zu einem Schulcluster. Der damit geschaffene gemeinsame pädagogische Rahmen soll laut Gesetzgebung für kleinere Schulstandorte beispielsweise Raum für eine gemeinsame Lehrfächerverteilung, die gemeinsame Entwicklung von Schwerpunktsetzungen, die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Projekte, den stärkenorientierten Einsatz von Lehrkräften und ein verbessertes Übergangsmanagement an den Nahtstellen der involvierten Schulen geben.
Als gewinnbringend wird bezeichnet, dass ein Cluster durch frei werdende Einrechnungen administratives Unterstützungspersonal erhalten kann. Durch diese Umwandlungsmöglichkeit bzw. Einsatzmöglichkeit von Verwaltungspersonal, sollen im Cluster mehr Ressourcen ankommen, als dies bisher an den einzelnen Schulen der Fall war.
Das Gelingen ist an sensible Planungsprozesse geknüpft
Die angedachten Zielsetzungen – durch ein Zusammenwirken der Lehrkräfte pädagogische Konzepte im regionalen Kontext qualitativ zu verbessern und somit gute Rahmenbedingungen für das im Fokus stehende Schulkind zu schaffen – sind ambitioniert und in der Logik durchaus nachvollziehbar. Der organisatorische Ablauf der Clusterbildung ist seitens des Gesetzgebers ebenfalls klar abgebildet und wäre den Vorgaben nach trocken und praktisch umsetzbar. (Siehe dazu den Blogbeitrag „Cluster – was sagt das Gesetz?“)
Es sei an dieser Stelle jedoch die Warnung ausgesprochen, Verclusterungen von Schulen lediglich aus organisatorischem Interesse und ohne Einbeziehung aller Beteiligten durchzuführen. Zum einen liegen die gewinnbringenden Faktoren einer Verclusterung eindeutig auf der pädagogischen Ebene und, zum anderen, ist ein Zusammenschluss von Schulen ausschließlich unter Einbindung ALLER Schulpartner erfolgsversprechend.
Diese Feststellungen beruhen auf den Erfahrungswerten der derzeit laufenden Pilotierungen, in denen gegenwärtig an der praktischen Umsetzung der gesetzmäßigen Vorgaben gearbeitet wird. Die daraus gewonnenen Erfahrungen sollen zu einer Optimierung der neu erarbeiteten Begleitkonzepte führen.
Beratungsgespräche zu einer erfolgreichen Clusterbildung
In einer Arbeitsgruppe des BMBWF wurde im Beisein von erfahrenen Schul- und Prozessentwicklern aus verschiedenen Pädagogischen Hochschulen des Landes sowie der Schulaufsicht ein Begleitkonzept entwickelt, das eine Clusterbildung in vier Planungs- und Entwicklungsphasen darstellt.
Die Aufgabe der neu geschaffenen Bildungsdirektionen wird es sein, über eine sogenannte „Clusterlandkarte“ sinnvolle Verclusterungen in temporärer Abfolge in den Bildungsregionen anzudenken.
Hierbei wird der „Clusterplan“ als Entscheidungsgrundlage von großer Bedeutung sein, der idealerweise von der regionalen Schulaufsicht erstellt werden soll. Vertraute Netzwerke vor Ort erleichtern hierbei die Erhebungen und ermöglichen eine sachliche Beratung unter Einbeziehung aller Schulpartner (Schulerhalter, Schulleitungen, Eltern, Lehrerkollegien, Zentralausschüsse u.a.m.) zur Auslotung der Stimmungslage.
Sensible Clusterplanung als Grundlage für erfolgreiche Cluster
Wenn die Schulerhalter beispielsweise den Mehrwert in der Erhaltung und Sicherstellung ihres Schulstandortes orten, das Lehrer/innenteam bereits Erfahrungen in Lernverbünden gesammelt hat und der Elternbeirat einen Gewinn in der individuellen Entwicklung der Kinder erkennt – dann liegen die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verclusterung von Schulen vor.
Eine Empfehlung an die Bildungsdirektionen als Entscheidungsträger wäre, im ersten Durchgang der geplanten Verclusterungen solche Standorte ganz oben auf die Prioritätsliste zu setzen. Die richtige Auswahl der Clusterleitungen, die daraus folgende Gründung eines Clustermanagements (Bereichsleitungen), das Zusammenführen der Kollegien, der für den Cluster zu erstellende „Clusterorganisationsplan“, sowie das gemeinsame, regionale Pädagogische Konzept, sind danach ohnehin Herausforderungen, die jedenfalls einer Begleitung der Pädagogischen Hochschule bedürfen.
Deshalb meine Tipps:
- Keine Verclusterungen ohne Begleitkonzept!
- Die Informations- und Beschulungsreihe des Begleitkonzeptes durch das BMBWF abwarten!
- Bei Unklarheiten und Rückfragen an mich als Autonomiebotschafter und Clusterbeauftragten!