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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Wer hilft bei der Clustererrichtung?

14. Dezember 2018 von Daniela Geiderer

Veröffentlichung des Begleitkonzepts für Clusterbildungsprozesse

Das Bildungsreformgesetz 2017 sieht die Möglichkeit zur Bildung von Pflichtschul-, Bundesschul- sowie Mischclustern vor. Das Begleitkonzept dient vor allem Schulentwicklungsberater/innen als Handreichung, um den komplexen Veränderungsprozess einer Clusterterbildung zu begleiten. Aber auch  alle anderen beteiligten Akteur/innen werden durch das Begleitkonzept bei der wirksamen Bildung und nachhaltigen Verankerung von Schulclustern unterstützt. Das Begleitkonzept wurde in einer Arbeitsgruppe von Schulentwicklungsberater/innen der Pädagogischen Hochschulen, Vertreter/innen der Schulaufsicht sowie Expert/innen des Bildungsministeriums erstellt. Die Arbeitsgruppe formulierte folgende Prämissen für die Arbeit mit dem Begleitkonzept:

  • Zielgruppe des vorliegenden Begleitkonzepts sind die Verantwortlichen für Clusterbildungsprozesse in den Bildungsdirektionen, Projektleitungen aus der Schulaufsicht, Prozessberater/innen aus den Pädagogischen Hochschulen, Clusterleitungen sowie alle Beteiligten und Interessierten in den zu bildenden Schulclustern. Das Begleitkonzept definiert dabei Wegmarken als Orientierungshilfen für die Umsetzung und Steuerung von Clusterbildungsprozessen.
  • Die Orientierungshilfen lassen Gestaltungsspielraum für die Umsetzungsverantwortlichen und -beteiligten. Dies beruht auf der Anerkennung der Komplexität jedes einzelnen Prozesses, die erfordert, dass jeder Prozess individuell gestaltet wird.
  • Das Begleitkonzept wird vom Vertrauen getragen, dass die Umsetzungsverantwortlichen die Orientierungshilfen und Bausteine zu wirksamen und kreativen Clusterbildungsprozessen zusammenfügen werden.

Das Begleitkonzept liefert Hilfestellungen und Erklärungen zu den folgenden Prozessen der Clusterbildung:

Phasen der Clusterbildung

In der Phase 1 steht die Entscheidung zur Clusterbildung im Fokus. Die Entscheidungsgrundlage bildet der Clusterplan (hier als Download erhältlich).

Im Falle einer Entscheidung für eine Clusterbildung geht es in der Phase 2 darum, die Clusterbildung zu planen, die Clusterleitung zu bestellen und die Voraussetzungen für einen funktionierenden Start des Schulclusters im neuen Schuljahr zu schaffen.

In der Phase 3 und damit im ersten gemeinsamen Schuljahr als Cluster bei noch getrennter Lehrfächerverteilung gilt es, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, die beteiligten Standorte zu einem Schulverbund zu vernetzen und die Clusterorganisation zu entwickeln.

In der abschließenden Phase 4 ab dem zweiten gemeinsamen Schuljahr als Cluster werden die in Phase 3 angestoßenen Entwicklungen fortgesetzt und im Sinne einer erfolgreichen Clusterbildung verankert. Die gemeinsame Lehrfächerverteilung wird an den Standorten umgesetzt. Nachhaltige Wirkungen der in Phase 3 angestoßenen Initiativen zur Vernetzung werden in den meisten Fällen erst in Phase 4 zu erkennen sein.

Das Begleitkonzept ist nach diesen vier Phasen gegliedert, sodass die Leser/innen sich Phase für Phase orientieren können, was zu welchem Zeitpunkt zur Bildung eines Schulclusters zu organisieren und zu beachten ist.

 

Hier geht es zum Begleitkonzept Clusterbildungsprozesse:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Rubrik: Schulcluster, Was sagt das Gesetz

Über Daniela Geiderer

Fachexpertin für Schulautonomie im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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