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Einrichtung der Bildungsdirektionen – GS Martin Netzer im Gespräch
Seit 1.1.2019 organisieren die Bildungsdirektionen als erste gemeinsame Bund-Länder-Behörde mit österreichweit einheitlicher Struktur und Weisungskette die gesamte Schulverwaltung des jeweiligen Bundeslandes. Generalsekretär Mag. Martin Netzer, MBA erläutert im Gespräch mit der Redaktion des Blogs zur Schulautonomie, Aufgaben, Funktion und Struktur der neu geschaffenen Behörden.

Herr Netzer, Sie sind seit November 2018 Generalsekretär des BMBWF und damit der höchste Vertreter des Ministeriums auf Beamtenebene. Mit welchen Änderungen in der Verwaltung des Schulsystems sehen Sie sich durch das Bildungsreformgesetz 2017 mit Beginn des neuen Jahres konfrontiert?
Die wohl größte Veränderung in der Verwaltung des Schulsystems findet mit der Einrichtung der Bildungsdirektionen statt. Mit 1.1. 2019 werden diese die Landesschulräte beziehungsweise den Stadtschulrat für Wien sowie Teilbereiche der „Schulabteilungen“ in den Ämtern der Landesregierungen ersetzen. Mit den Bildungsdirektionen wird erstmals eine gemeinsame Bund-Länder-Behörde mit österreichweit einheitlicher Struktur und Weisungskette geschaffen. Die Bildungsdirektion stellt außerdem eine neue Verwaltungsbehörde für den gesamten Schulbereich dar, in der die Verwaltungsaufgaben des Bundes (zuständig für Bundesschulen) und der Länder (zuständig für Pflichtschulen) zusammengeführt und gemeinsam unter einer Leitung gesteuert werden. Die Bildungsdirektion nimmt damit österreichweit einheitlich Aufgaben wahr, die bisher verfassungsrechtlich in den Ämtern der Landesregierungen angesiedelt und regional sehr unterschiedlich organisiert waren.
Den Bildungsdirektionen kommt die Vollziehung des gesamten Schulrechts zu. Dazu zählen auch die Qualitätssicherung, die Schulaufsicht sowie das Bildungscontrolling. Auch sonstige Angelegenheiten der Bundes- oder Landesvollziehung können auf die Bildungsdirektion übertragen werden, wie z.B. das Kindergartenwesen oder das Hortwesen. Damit wird die Bildungsdirektion die Verwaltungsbehörde für Bildung.
Wer leitet die Bildungsdirektion und welche Rolle haben die bisher ausführenden Präsident/innen der Landesschulräte/SSR für Wien?
Die Bildungsdirektion wird von einer Bildungsdirektorin oder einem Bildungsdirektor geleitet. Die Bildungsdirektoren oder Bildungsdirektorinnen sind Bundesbedienstete, die 2018 auf Basis von gesetzlich definierten Kriterien bestellt wurden. Sie sind für das Funktionieren des Bildungssystems in ihrem Bundesland und die kontinuierliche Weiterentwicklung des Bildungssystems verantwortlich. Die Präsident/innen und amtsführenden Präsident/innen der Landesschulräte/SSR für Wien und die Vizepräsident/innen werden in ihrer heutigen Form abgeschafft. Durch Landesgesetz kann vorgesehen werden, dass die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann oder das zuständige Mitglied der Landesregierung der Bildungsdirektion als Präsident/in vorsteht.
Können Sie uns bereits die neuen Bildungsdirektorinnen und –direktoren in den Ländern nennen?
Ja, wie gesagt, die Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren wurden in allen Ländern bestellt beziehungsweise betraut.
- Wien: Heinrich Himmer
- Niederösterreich: Johann Heuras
- Burgenland: Heinz Josef Zitz
- Steiermark: Elisabeth Meixner
- Kärnten: Robert Klingmair
- Oberösterreich: Alfred Klampfer
- Salzburg: Rudolf Mair
- Tirol: Paul Gappmaier
- Vorarlberg: Evelyn Marte-Stefani

In welcher Struktur werden sich die neuen Bildungsdirektorinnen und –direktoren widerfinden? Also wie ist die neue Behörde organisiert?
Dem/der Bildungsdirektor/in organisatorisch unmittelbar unterstellt sind
- die Leitung des Präsidialbereichs sowie
- die Leitung des Bereichs Pädagogischer Dienst.
Der Präsidialbereich ist die zentrale Geschäftsstelle der Bildungsdirektion. Neu an diesem Bereich ist vor allem die Verwaltung der Bundes- und Landeslehrer/innen, d.h. der gesamten Lehrpersonalressourcen unter einer gemeinsamen Leitung. Dem Bereich obliegen zudem rechtliche, budgetäre und organisatorische Aufgaben Im Präsidialbereich ist außerdem der schulpsychologische Dienst eingerichtet.
Der Bereich Pädagogischer Dienst obliegt das Qualitätsmanagement durch die Schulaufsicht und die Steuerung von Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik. Neu an diesem Bereich sind vor allem drei Punkte. Erstens wird die Schulaufsicht nicht mehr schulartenspezifisch, sondern regional strukturiert. Damit sollen das Bildungsangebot einer Region und die Karrierewege von Schüler/innen besser als bisher gesteuert und koordiniert werden. Zweitens gibt es mit der Leitung des pädagogischen Dienstes erstmals eine pädagogische Leitung in einem Bundesland, die Verantwortung für die pädagogische Entwicklung trägt. Drittens wird der Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik geschaffen, der neben der Erstellung der sonderpädagogischen Gutachten Verantwortung für die Entwicklung und Koordination sämtlicher Förderangebote, ob Begabte, Sprache, Gender usw. trägt.
Wie werden die Leitungsfunktionen dieser beiden Bereiche besetzt?
Die Funktion der Leitung des Präsidialbereichs und der Leitung des Bereichs Pädagogischer Dienst werden von der Bildungsdirektion ausgeschrieben und durch eine Begutachtungskommission ausgewählt. Vorsitzende/r der Begutachtungskommission ist jeweils der/die Bildungsdirektor/n.
Sind diese Funktionen bereits besetzt?
Ja, alle Bereichsleitungsfunktionen sind bestellt. Die Einrichtung der Behörden mit 1.1.2019 wird planmäßig eingehalten.
Herr Netzer, herzlichen Dank für das Gespräch!