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Ergebnis: Evaluierung der Lehrerinnen- und Lehrerauswahl auf Bundesebene
Durchgeführt im Rahmen des Projektseminars der Spezialisierung für „Public and Nonprofit Management“ (WU Wien), erfolgte im Wintersemester 2018/19 eine Evaluierung der Lehrer/innenauswahl auf Bundesebene.
Die Entscheidung, welche Lehrerinnen und Lehrer an Schulen aufgenommen werden, traf in der Vergangenheit allein die Behörde, sprich der Landes- oder Stadtschulrat. Bis zum 1.1.2018 bestanden sowohl für Landes- als auch für Bundeslehrer/innen rechtliche Vorgaben, die zwar eine gewisse Einflussmöglichkeit der Schulen bei der Lehrer/innenauswahl gewährleisteten, jedoch die Letztentscheidung bei der jeweiligen Behörde beließen. In der Praxis führte das dazu, dass, obwohl vielfach auf die Wünsche der Schulen Rücksicht genommen wurde, bei der Auswahl der Neulehrer/innen in manchen Fällen nur eine geringe Einflussmöglichkeit bestand und nicht die „richtigen“ Kandidatinnen und Kandidaten, deren Profil am besten zu den Bedürfnissen der Schule passte, an den entsprechenden Schulen angestellt wurden.
Das Bildungsreformgesetz 2017 bringt auch für die Personalauswahl an Schulen Änderungen mit sich. Die Schulleitung hat nun das Recht, bezüglich der an der Schule zu besetzenden Planstellen eine begründete Auswahl zu treffen.
Die gesetzlichen Bestimmungen traten mit 1.1.2018 in Kraft und wurden an den Bundesschulen bei der Auswahl der Lehrkräfte ab April 2018 umgesetzt. An Pflichtschulen sind für 2019 ebenfalls einzelne Initiativen im Rahmen von Pilotierungen geplant. Eine flächendeckende Umsetzung ist jedoch erst für 2021 vorgesehen.
Evaluierung des Auswahlverfahrens
Das neue Auswahlverfahren an Bundesschulen wurde nun einer ersten Evaluierung unterzogen. Das Ziel der Evaluierung bestand in der Beantwortung folgender Forschungsfragen:
- Inwieweit kennen die Schulleitungen den vorgesehenen Prozess und die Instrumente und werden diese von den Schulleitungen genutzt?
- Inwieweit haben die Pädagogischen Hochschulen die Schulungen mit den vorgesehenen Inhalten durchgeführt und inwieweit wurden diese von Schulleitungen besucht?
- Inwieweit hat die Behörde die Prioritätenreihung der Schulleitungen bei der Zuteilung von Lehrkräften an Schulen berücksichtigt?
Zur Informationserhebung wurde ein quantitativer Fragebogen erstellt, der im Dezember 2018 an 749 Schulleitungen von Bundesschulen geschickt wurde. Die hohe Rücklaufquote von 77% ermöglichte es, repräsentative Ergebnisse zum Auswahlprozess von Lehrerinnen und Lehrern an den österreichischen Bundesschulen auszuarbeiten. 68% der Fragebögen, 506 in absoluten Zahlen, wurden vollständig ausgefüllt.

Auf Ebene der einzelnen Bundesländer wurde eine Rücklaufquote in der Höhe von mindestens 58% verzeichnet.
Die Ergebnisse im Detail
Im Allgemeinen wurde das Auswahlverfahren von 79% der befragten Schulleiterinnen und Schulleitern im Schuljahr 2018/19 genutzt. Davon haben 99% im Zuge des Auswahlverfahrens die Plattform „GetYourTeacher“ verwendet.
Der ausgesendete Leitfaden des BMBWF wurde von den Schulleitungen generell sehr positiv aufgenommen. 78% der Schulleitungen haben den Leitfaden gelesen und 52% dieser Schulleitungen fühlten sich dadurch „sehr gut informiert“ oder „gut informiert“.

Die Schulungen der Pädagogischen Hochschulen wurden von 31% der Schulleitungen besucht. Hier ist anzumerken, dass 51% jener Schulleitungen, welche die Schulungen nicht besucht haben, den Leitfaden des Bundesministeriums jedoch gelesen haben. Daraus schließen wir, dass der Informationsbedarf durch den Leitfaden schon zu einem großen Teil abgedeckt wurde. Auch die Schulungen wurden von den Befragten äußerst positiv aufgenommen. So waren zwei Drittel der Teilnehmer/innen mit dem allgemeinen Informationsgrad „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“. „Eher nicht zufrieden“ bzw. „gar nicht zufrieden“ waren zusammengenommen lediglich 12% der Teilnehmer/innen. Verbesserungspotential wurde dabei am ehesten bei den Inhalten zum Thema „Bewerbungsgespräche“ geortet. Insgesamt fühlten sich 82% der Schulleitungen, welche die Schulungen besucht haben, durch diese gut auf das neue Auswahlverfahren vorbereitet. Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass die Schulungen zwar nur zu einem Drittel besucht wurden, diese aber sehr positiv bewertet und angenommen wurden.

Die von den Schulleitungen vorgenommenen Reihungen der Bewerber/innen wurden von der zuständigen Behörde bei der Zuteilung des Lehrpersonals in 86% der Fälle berücksichtigt bzw. zumindest mehrheitlich berücksichtigt.

Insgesamt ist die Zufriedenheit mit dem neuen Auswahlverfahren durchaus hoch. So gaben 54% der Befragten an, damit „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ zu sein. Weitere 27% bewerteten das neue Auswahlverfahren neutral. Auffällig war dabei, dass das Verfahren in Wien signifikant schlechter bewertet wurde als in den anderen Bundesländern.
Themen zur Weiterentwicklung
Die Möglichkeit zu Anmerkungen, Kritik, Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen am Ende des Fragenbogens wurde besonders stark in Bezug auf die Plattform „GetYourTeacher“ genutzt. Auffallend viele Kommentare gab es zum organisatorischen und strukturellen Aufbau der Plattform. Besonders wichtig scheinen die Sichtbarmachung der Präferenzlisten der Bewerberinnen und Bewerber, die Berücksichtigung von Sonderfächern bestimmter Schultypen und die stärkere Vorab-Prüfung der Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerber, um eine kaum überschaubare Flut von Bewerbungen zu vermeiden. Auch die Nutzerfreundlichkeit der Plattform wurde bemängelt: Neben zusätzlich gewünschten Funktionen (z.B.: erweiterte Suchfunktion, Filtermöglichkeiten, Copy-Paste-Funktion, scrollen, drucken und Dateiexport) würde vor allem eine Vereinheitlichung der Formate und Bezeichnung der Bewerbungsunterlagen die Arbeit erleichtern.
Die Rückmeldungen zeigen, dass eine strukturelle und organisatorische Überarbeitung von „GetYourTeacher“ hilfreich für die Schulleitungen wäre. Darüber hinaus ist eine strengere Überprüfung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber durch die Bildungsdirektionen vor Freischaltung auf der Plattform notwendig.
Bezüglich der Schulungen zum neuen Auswahlprozess besteht der Wunsch, diese beizubehalten und um einen Schwerpunkt zur Durchführung von Bewerbungsgesprächen zu erweitern.
Umsetzung der Erkenntnisse aus der Evaluation
Das BMBWF hat großes Interesse daran, den Prozess anhand der Rückmeldungen von Schulleitungen im Rahmen dieser Evaluierung aber auch von Mitarbeiter/innen in den Behörden und Bewerber/innen zu optimieren.
Ganz generell zeigen die Erfahrungen aus dem ersten Jahr der Umsetzung, dass sich durch die autonome Personalauswahl die Rolle der Schulen und Schulleitungen stark verändert hat, die eingesetzte Software in Teilbereichen weiterzuentwickeln ist und auch die Behörde ihre Rolle im Bereich des strategischen Personalmanagements stärker wird wahrnehmen müssen.
Die angesprochene Problematik der Vielzahl an Bewerbungen soll durch die gesetzliche Bestimmung, schulspezifisch auszuschreiben, verhindert werden. Hier ist die Behörde gefordert, gemäß den Vorgaben vorzugehen und im Vorfeld gemeinsam mit den Schulen die Ausschreibungen so zu gestalten, dass Massenbewerbungen verhindert werden. Das könnte beispielsweise damit erreicht werden, dass bestimmte Fächerkombinationen ausgeschrieben werden, die dann den Einsatz eines Bewerbers an der Schule erleichtern. Es kann jedoch nie ausgeschlossen werden, dass es auch zu Bewerbungen kommt, die nicht exakt den Bedingungen entsprechen und die Schule dann gefordert ist, mit einer veränderten Diensteinteilung zu reagieren.
Welche Änderungen das BMBWF konkret umsetzen wird, lesen Sie in einem weiteren Blogbeitrag.