Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Sonderpädagogische Förderung: Neues Bescheidverfahren
Sonderpädagogische Förderung soll Kinder und Jugendliche mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen dabei unterstützen, eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende Bildung und Erziehung zu erwerben, um gesellschaftliche Teilhabe und selbstständige Lebensgestaltung zu ermöglichen. Mit dem Bildungsreformgesetz 2017 wurde beschlossen, das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) neu zu gestalten. Waren bislang die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik mit der Administration sonderpädagogischer Aufgaben betraut, werden künftig die Bildungsdirektionen durch den neu entstandenen Fachbereich Inklusion/Diversität/Sonderpädagogik (FIDS) dafür zuständig sein. Dieser arbeitet dabei eng mit anderen Organisationseinheiten der Bildungsdirektion zusammen, um eine gute multiprofessionelle Abstimmung durch Integration vor allem juristischer und psychologischer Expertise in pädagogische Maßnahmenplanungen zu erzielen. Dies drückt sich auch im neuen Ablauf von SPF-Verfahren aus, die sich an gesetzlichen Vorgaben für allgemeine Verwaltungsverfahren orientieren und somit federführend von der Rechtsabteilung der Bildungsdirektion durchgeführt werden sollen.
Workshop mit den Bundesländern
Zum guten und gemeinsamen Aufbau des neuen Systems im Bereich der Inklusiv- und Sonderpädagogik hat das BMBWF am 3. Dezember 2018 einen Workshop mit allen Bundesländern organsiert. Ziel war es, ein gemeinsames Bild eines neuen einheitlichen SPF-Verfahrens zu erarbeiten. Vertreter und Vertreterinnen der Bildungsdirektionen bzw. Landesschulräte, der Schulaufsicht und des BMBWF diskutierten verschiedene vorgestellte Verfahrensmodelle und sammelten offene juristische Fragen. Die langjährige praktische Erfahrung der beteiligten Personen war dabei ein wesentlicher Beitrag, um eine effektive und rechtskonforme Umsetzung des Bescheidverfahrens zu konzipieren, das die optimale Förderung der betroffenen Schüler und Schülerinnen garantiert und die Rechte der Erziehungsberechtigten wahrt.
Das Verfahren gliedert sich in drei Phasen: in der Vorphase geht es darum, auf pädagogischer Ebene alle Möglichkeiten der Unterstützung für den/die Schüler/in am Schulstandort auszuschöpfen. Darüber hinaus müssen die Erziehungsberechtigten bestmögliche Beratung erhalten. Erst wenn sich durch pädagogische Prüfung zeigt, dass ein SPF-Verfahren notwendig ist, wird ein Antrag auf sonderpädagogische Förderung gestellt. Kommt es zu einem Bescheidverfahren, werden die benötigten Gutachten eingeholt und in multiprofessioneller Abstimmung eine Entscheidung über den SPF-Status getroffen. In der dritten Phase werden schließlich die Fördermaßnahmen umgesetzt.
Nicht zuletzt aufgrund der aktiven und konstruktiven Diskussion und Klärung juristischer Fragen durch RechtsexpertInnen des BMBWF, befanden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen das Treffen als wertvoll.
Ausblick
Der Fachbereich Inklusion/Diversität/Sonderpädagogik wird in den kommenden Monaten weiter ausdifferenziert. Das zentrale Thema der Förderung wird in seinen verschiedenen Teilbereichen, wie etwa Begabten- und Begabungsförderung und der Geschlechterdimension spezifiziert und in weiteren Workshops behandelt. Der Autonomieblog hält Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.