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Blog zur Schulautonomie

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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

FAQ Video: Was ändert sich durch die Schulautonomie an der Auswahl der Lehrkräfte?

28. März 2019 von Bernadette Ullram

Die Entscheidung welche Lehrerinnen und Lehrer an Schulen aufgenommen werden, traf in der Vergangenheit allein die Behörde, sprich der Landesschulrat oder Stadtschulrat. Bis zum 1.1.2018 bestanden sowohl für Landes- als auch für Bundeslehrer/innen rechtliche Vorgaben, die zwar eine gewisse Einflussmöglichkeit der Schulen bei der Lehrer/innenauswahl gewährleisteten, jedoch die Letztentscheidung bei der jeweiligen Behörde beließen. In der Praxis führte das dazu, dass, obwohl vielfach auf die Wünsche der Schulen Rücksicht genommen wurde, bei der Auswahl der Neulehrer/innen in manchen Fällen nur eine geringe Einflussmöglichkeit bestand und nicht die „richtigen“ Kandidatinnen und Kandidaten, deren Profil am besten zu den Bedürfnissen der Schule passt, an den entsprechenden Schulen angestellt wurden.

Was ist seit 1.1.2018 neu?

Das Bildungsreformgesetz, welches mit 15.9.2017 kundgemacht wurde, bringt auch für die Personalauswahl an Schulen Änderungen mit sich. Die gesetzlichen Änderungen betreffen das Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG § 203h), das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG § 4b) sowie das Landesvertragslehrpersonengesetz (LVG §4). Die Schulleitung hat nun das Recht bezüglich der an der Schule zu besetzenden Planstellen eine begründete Auswahl zu treffen. Die entsprechenden Passagen finden Sie hier (Artikel 30, 34 und 36).

Die gesetzlichen Bestimmungen traten mit 1.1.2018 in Kraft und wurden für Bundesschulen mit der Auswahl der Lehrkräfte ab April 2018 umgesetzt. An Pflichtschulen wurden für 2018 ebenfalls einzelne Initiativen im Rahmen von Pilotierungen geplant und durchgeführt. Eine flächendeckende Umsetzung ist ab diesem Jahr vorgesehen.

Was bedeuten die Gesetzesänderungen?

Die Schulleitungen erhalten durch die Gesetzesänderung offiziell und im Rahmen eines klar definierten Ablaufes die Möglichkeit, sich am Auswahlprozess für Lehrkräfte aktiv zu beteiligen. Sie lernen die Bewerber/innen für ausgeschriebene Stellen vorab kennen und können sich im Rahmen von strukturierten Bewerbungsgesprächen ein genaues Bild über deren Kompetenzen und Fähigkeiten machen und dadurch die besten Lehrkräfte für ihre Schule auswählen können.

Die Schule soll – wenn mehrere Bewerber/innen für eine offene Stelle vorhanden sind – entscheiden können, welche Person tatsächlich aufgenommen wird. Grundsatz dabei ist, dass die Entscheidungskompetenz an die Schule wandert, alle administrativen Aspekte der Aufnahme (Prüfung der Formalerfordernisse, Dienstvertrag, Bezug, etc.) bei der zuständigen Behörde verbleiben, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung.

Folgende Schritte für die Aufnahme sind vorgesehen:

Grafik zu Abläufen in der Personalauswahl Neu

Neu an diesem Prozess ist, dass der Schulleitung konkret definierte und in allen Bundesländern und über alle Schularten hinweg einheitliche Aufgaben, Berechtigungen und Verantwortungen in der Auswahl von Lehrkräften für den eigenen Standort zukommen.

Und die Bewerberinnen und Bewerber?

Gleichzeitig erhalten die Bewerberinnen und Bewerber- jetzt für alle Schularten – die Chance, sich gezielt für Stellen zu bewerben und sich bereits vor einer etwaigen Zuteilung mit Schulleitungen und Schulen zu befassen und diese kennen zu lernen.

Sich gezielt zu bewerben bedeutet, dass sich Bewerberinnen und Bewerber anhand der Bedarfsmeldung über verschiedene Schulen informieren können und ob ihre jeweiligen fachlichen und pädagogischen Kompetenzen und Fähigkeiten zur ausgeschriebenen Stelle passen.

Für beide Seiten – Schulen ebenso wie Bewerberinnen und Bewerber – erhöht sich durch den Prozess der Auswahl von Lehrkräften somit die Chance erfolgreicher und allseits zufriedenstellender Stellenbesetzungen.

Die endgültige Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber an die Schulen nimmt auf Basis der Präferenzen der Schulleitungen die Behörde vor. Um die Zuteilung von Lehrkräften auch in Schulen in benachteiligten Lagen sicher zu stellen, kann die Behörde auch eine von diesen Präferenzen abweichende Entscheidung treffen.

Ziel der neuen Auswahl der Lehrkräfte ist es die „richtigen“ Lehrkräfte für die jeweilige Schule zu finden, und diese stärkengerecht einzusetzen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung!

Schulen müssen ihr Personal selbst auswählen können

Unsere 1,1 Millionen Schüler/innen haben unterschiedlichen Stärken, Talente und Bedürfnisse. Genauso unterschiedlich sind unsere ca. 125.000 Lehrer/innen. Ziel einer gelungenen Auswahl der Lehrkräfte ist es, die richtigen Personen stärkengerecht einzusetzen. Das bringt nicht nur einen besseren Unterricht für die Schüler/innen, sondern auch bessere Rahmenbedingungen für unsere Lehrer/innen.

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Rubrik: Was sagt das Gesetz, Video, Schul- / Personalentwicklung

Über Bernadette Ullram

Bernadette Ullram ist stellvertretende Leiterin der Abteilung Kommunikation/ Bürger/innenservice im BMBWF und Chefredakteurin des Blogs www.schulautonomie.at.

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