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Blog zur Schulautonomie

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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

FAQ Video: Wen betrifft die Schulautonomie? Und was bringt sie?

14. März 2019 von Bernadette Ullram

„Mit der Bildungsreform 2017 gehen wir konsequent den Weg weiter, Schulen in ihrer Eigenverantwortung zu stärken. Der Fokus aller Maßnahmen liegt dabei immer darauf, unsere Schülerinnen und Schüler zu besten Bildungsergebnissen zu begleiten.“
Martin Netzer, Generalsekretär des BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Ziel des Autonomiepakets der Bildungsreform ist es, Unterrichtseinheiten neu zu denken und Freiräume in der Unterrichtsorganisation so zu nützen, dass Lernen uneingeschränkt möglich ist. Die Flexibilisierung der Unterrichtseinheiten soll dazu dienen, sich weg vom 50-Minuten Korsett zu bewegen. Denn für manche Themen sind 50-Minuten-Einheiten einfach zu kurz. Die Länge der Unterrichtseinheit soll ja dem pädagogischen Konzept entsprechen und nicht umgekehrt. Die Zeit, die für ein Projekt oder ein bestimmtes Thema gebraucht wird, soll auch zur Verfügung stehen, intensive bzw. vertiefende und ganzheitliche Auseinandersetzung mit Themen soll möglich sein. Je nach Inhalt einer Unterrichtseinheit soll auch die Gruppengröße angepasst werden können. So kann der Unterricht flexibel auf die jeweiligen Inhalte und die Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler zugeschnitten werden.

Die autonome Schule

Die autonome Schule nutzt diese neuen Freiräume, um die in den Bildungsstandards und der standardisierten Reife- und Diplomprüfung definierten Zielvorgaben bestmöglich zu erreichen und verwendet Instrumente des Qualitätsmanagements zur Zielerreichung.

Die Standorte wählen selbstverantwortlich und eigenständig – auf dem Stand der neuesten Wissenschaft – pädagogische Konzepte und Organisationsformen, um

  • den Bedürfnissen der Schüler/innen,
  • der Ausbildung und den Stärken der Pädagoginnen und Pädagogen und
  • den Besonderheiten der Standorte und der Region

gerecht zu werden.

Wen betrifft die Schulautonomie nun?

Die Ermöglichungen in der Unterrichtsorganisation (wie bspw. die Flexibilisierung der Unterrichtseinheiten) und der individualisierten Unterrichtsentwicklung (wie dem Einsatz individualisierter Unterrichtsformen) wenden sich in der Gestaltung vor allem an Lehrkräfte.

Der Bereich der Personalauswahl und -entwicklung (wie u.a. der Einsatz von professionellen Personalauswahlverfahren) betrifft vordergründig die Schulleitungen.

Die Organisationsentwicklung, die zum Beispiel nutzenstiftende Kooperationen oder die Entwicklung eines Schulkonzepts umfassen kann, betrifft alle an der Schule Mitwirkenden sowie auch das Umfeld der Schule.

Die Schulautonomie betrifft die Schule demnach als Ganzes und letztendlich profitiert auch die Schule als Ganzes von den Möglichkeiten: Angefangen bei der Schulleitung, über Lehrkräften, der Schulleitung, sonstigen Mitwirkende und Eltern bis hin zur wichtigsten Zielgruppe: den Schülerinnen und Schülern.

Wem die Schulautonomie sonst noch etwas bringt?

Schauen Sie doch was Chantal Manes-Bonnisseau, Inspektorin im französischen Bildungsministerium und die Präsidentin von SICI (Standing International Conference of Inspectorates), der Vereinigung von mehr als 30 nationalen Schulinspektoraten, im Interview mit Autonomiebotschafter Axel Zafoschnig über Schulautonomie, ihre Vorteile und Möglichkeiten sowie den Motivationsfaktor, den die Implementierung von Schulautonomie für die Pädagoginnen und Pädagogen bedeutet, zu sagen hat.

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Rubrik: Video, Sonstiges

Über Bernadette Ullram

Bernadette Ullram ist stellvertretende Leiterin der Abteilung Kommunikation/ Bürger/innenservice im BMBWF und Chefredakteurin des Blogs www.schulautonomie.at.

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