Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Neue Regelung des Fachbereichs Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS)
Die Bereitstellung und Koordination von Fördermaßnahmen für Schüler/innen mit sonderpädagogischem und anderem Förderbedarf in allgemeinen Schulen wird mit dem Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz (in § 19 Abs. 3 Z 2 BD-EG) neu geregelt.
Die Verantwortung lag bisher einerseits bei den Leitungen der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (was die sonderpädagogische Förderung und Inklusive Bildung betrifft), andererseits war die Schulaufsicht hinsichtlich anderer Fördermaßnahmen (Sprachförderung, Begabungsförderung, geschlechterspezifische Fragen, u.a.) zuständig.
Dafür stellt der Bund zusätzliches Personal bereit, sodass die Schulen von bürokratischem Aufwand entlastet werden und mehr Zeit für die direkte Arbeit mit Schülerinnen und Schülern bleibt. Für die pädagogische Gestaltung von Förderungen sind auch in Zukunft die Schulstandorte, d.h. Schulleitungen und Lehrkräfteteams in den Bildungsregionen verantwortlich.
Mit den Aufgaben an den Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik waren bisher Landeslehrpersonen beauftragt. Die anderen Förderbereiche wurden bislang von Bundesbediensteten in der Funktion der Schulaufsicht (Landesschulinspektor/innen sowie Pflichtschulinspektor/innen) wahrgenommen.
In der Bildungsdirektion wird ein neuer Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS) geschaffen: Die Bereitstellung und Koordination der sonderpädagogischen Förderung und anderer Förderbereiche, einschließlich der Betreuung von für diese Schüler/innen zusätzlich eingesetzten Lehrpersonen werden in der Behörde zusammengeführt.
Die Sicherstellung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität obliegt weiterhin der Schulaufsicht, die in Zusammenarbeit mit Mitarbeiter/innen des Fachbereichs „Inklusion/Diversität/Sonderpädagogik (FIDS)“ die Fördermaßnahmen in allen Schularten begleitet. Darüber hinaus stehen auch Expert/innen der Schulpsychologie und des regionalen Personalmanagements für die multiprofessionelle Kooperation in der Bildungsregion zur Verfügung.
Kernaufgaben des Fachbereichs Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
Vor dem Hintergrund des Zielbilds einer autonomen Schule und der Einrichtung von Bildungsregionen, sind die zentralen Aufgaben des Fachbereichs FIDS:
- Bereitstellung von Fachexpertise im Bereich der Fallführung für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
- Mitwirkung in der Erarbeitung von evidenzbasierten Entscheidungsgrundlagen für die Abteilungsleitung in der Bildungsregion (regionales Bildungsmonitoring)
- Unterstützung der regionalen Umsetzung bildungspolitischer Reformprojekte mit Schwerpunkt des Fachbereichs sowie einschlägiger Querschnittsmaterien im Bereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
- Begleitung von Schulen und Ansprechpartner für Cluster- und Schulleitungen in allen Fragen der Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
Für Schulleiter/innen aber auch Eltern und Erziehungsberechtigte wird es damit einfacher, weil alle Ansprechpartner für Fragen der Bereitstellung und Koordination pädagogischer Förderung nun in einer regionalen Kompetenzstelle verankert sind und der Zugang zu professioneller Unterstützung erleichtert wird.
Die verschiedenen Funktionen in der Bildungsdirektion wurden seit 1.9.2018 schrittweise besetzt, die Ansprechpartner/innen für sonderpädagogische und andere Förderungen im jeweiligen Bundesland standen aber schon mit dem ersten Schultag bereit, um mit Information, Beratung und konkreter Unterstützung zu helfen.
Informationen zur Neugestaltung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) erhalten Sie im Beitrag „Sonderpädagogische Förderung: Neues Bescheidverfahren“ von Benjamin Podirsky.