Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Video: Änderungen im Bereich der Schulpartnerschaft
Der Schulpartnerschaft kommt in Österreich, wie auch internationale Vergleichsdaten zeigen, ein herausragender Stellenwert zu. Sie ist entsprechend institutionell verankert bzw. gesetzlich abgesichert. Die wesentlichen Kompetenzen der österreichischen Gremien der Schulpartnerschaft (Klassenforum, Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss und Schulclusterbeirat) sind im Schulunterrichtsgesetz (insbesondere SchUG §§ 60 bis 64) geregelt.
Die Schulpartnerschaft ist im Zuge der Bildungsreform auf allen Ebenen gesetzlich verankert worden, d.h. zusätzlich zur Klassen- und Schulebene wurde die Schulpartnerschaft auch auf Ebene der Cluster berücksichtigt.
Die gesetzlichen Änderungen traten im September 2018 in Kraft.
Was hat sich konkret für die Schulpartner verändert?
Von den bisher bestehenden Mitbestimmungsrechten der Schulpartner bleibt die überwiegende Mehrzahl unverändert. Jene Beschlüsse, die bisher nur mit 2/3-Mehrheit gefasst werden konnten, kommen zukünftig mit einfacher Mehrheit zustande. Das betrifft:
- die Hausordnung
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen (z.B. alternative Pflichtgegenstände, verbindliche Übungen, Freigegenstände usw.)
- die Festlegung einer alternativen Form der Leistungsbeurteilung (Schulforum)
- Kooperationen mit Schulen und außerschulischen Einrichtungen
In einigen Bereichen findet eine Ausweitung der Mitsprachemöglichkeit der Schulpartner statt. Das betrifft:
- Festlegung der Elternsprechtage im Schulforum (bisher nur im SGA)
- Elternvertreter/innen erhalten beratende Stimme in der Auswahlkommission für Schulleitungen
Schulpartnerschaft der Zukunft
Da mit der Bildungsreform die Position und vor allem die Managementfunktion der Schulleitung und somit auch die Entscheidungsfunktion gestärkt wurden, mussten in manchen Bereichen Verschiebungen des Entscheidungsrechts hin zur Schulleitung vorgenommen werden. Entscheidungen sind auf Basis der Bedürfnisse der Schüler/innen, der pädagogischen Ziele und Erfordernisse, der Erfordernisse der Sicherheit der Schüler/innen, des Schulprofils und der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu treffen. Die Schulpartner werden der Schulleitung als Beratung zur Verfügung stehen, die Schulleitung trägt jedoch die Verantwortung für die Ergebnisse und den sinnvollen Einsatz der Ressourcen.
Die Schulpartnerschaft ist und bleibt auch in Zukunft ein unglaublich wichtiger Bestandteil der österreichischen Bildungslandschaft. In den jeweiligen Gremien fallen nach wie vor wesentliche Entscheidungen. Die Schulpartnerschaft wurde durch das Bildungsreformgesetz auf allen Systemebenen in ihrer beratenden Funktion vor allem auch in pädagogischen Fragen gestärkt.
Weitere Informationen, bspw. darüber, von welchen Änderungen das Schulforum und der Schulgemeinschaftsausschuss betroffen sind, finden Sie im Beitrag von Daniela Geiderer „Schulpartnerschaft neu: Was sagt das Gesetz?“.
Was sich für Michaela Joeris, Schulleiterin der Modeschule Hallein, durch die Anpassung der Bestimmungen im Bereich der Schulpartnerschaft tatsächlich ändert, erklärt sie im Video.
Wie Mag. Nikolaus Schermann, Direktor der EMS Oberwart, alle Beteiligten in einen umfassenden Dialog einbindet, sehen Sie im zweiten Video des Beitrags.