Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Neue Rollenbilder in der Schulaufsicht – Schulqualitätsmanager/innen
Veränderungen der Schulaufsicht hin zum Schulqualitätsmanagement im Rahmen der Bildungsreform 2017
Seit 1.1.2019 haben nun die mittlerweile historischen Landesschulräte der Bundesländer den Wandel zu Bildungsdirektionen hinter sich und sind unter den Vorgaben der Bildungsreform 2017 neu aufgestellt bzw. soeben dabei, sich nach den geänderten gesetzlichen Vorgaben neu zu organisieren.
Die aktuellen Veränderungen basieren auf dem Vorhaben des Gesetzgebers, die Schulautonomie zu erweitern und somit den einzelnen Schulen am jeweiligen Standort autonome Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen, um die besten Lernergebnisse ihrer Schüler/innen sicher zu stellen. Den Schulen sind damit Rahmenbedingungen gegeben worden, die zum einen mehr Möglichkeiten in der Organisation der schulischen Abläufe und der Gestaltung von Unterricht einräumen sollen, zum anderen aber auch mehr Verantwortung im Bereich der Organisations-, Unterrichts-, und Personalentwicklung von den autonomen Schulleitungen einfordern.
Die Einrichtung von Bildungsregionen
Die ermöglichten Freiräume der autonomen Schulen ziehen somit auch geänderte Rollen und Aufgaben von Führungskräften auf allen Ebenen nach sich. Daher müssen sich in diesem Kontext auch der Aufgabenbereich und die organisatorische Struktur der Schulaufsicht verändern, um dieser neuen Steuerungslogik gerecht zu werden.
Derzeit werden in den einzelnen Bildungsdirektionen der Bundesländer, je nach Größe, 2-7 Bildungsregionen als Abteilungen eingerichtet. Wenn in einem Bundesland die Anzahl der Schüler/innen 40.100 unterschreitet, kann auch nur eine Bildungsregion installiert werden, was beispielsweise im Burgenland der Fall ist.
Innerhalb einer Bildungsregion arbeiten unterschiedliche Organisationseinheiten der Bildungsdirektion zusammen:
- Der Bereich pädagogischer Dienst steuert das Qualitätsmanagement in den Schulen, koordiniert das regionale Bildungsangebot und stellt pädagogische Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
- Der Präsidialbereich steuert den Ressourceneinsatz unter Mitwirkung des pädagogischen Dienstes (Vorschlag für die Verteilung der pädagogischen Ressourcen in der Feinsteuerung und Vorschläge für sinnvolle Ressourcenbündelungen bei Ausschreibungen) , verwaltet die Bundes- und Landeslehrpersonen in allen Bildungsregionen und erbringt biopsychosoziale Unterstützungsleistungen für Schüler/innen, Lehrkräfte und Eltern.
Mit der neuen Behördenstruktur gelang es nun erstmals eine klare Zuordnung von Zuständigkeiten vorzunehmen.
Was bedeutet das für die Schulqualitätsmanager/innen?
Pro Bildungsregion gibt es ein regionales Schulaufsichtsteam. In jedem Team arbeiten Schulqualitätsmanager/innen (frühere Landes- bzw. Pflichtschulinspektor/innen) unter einer Abteilungsleitung schulartenübergreifend zusammen.
Ziel ist es mit einer über den einzelnen Schulstandort bzw. den Schulcluster hinausgehenden Perspektive und Verantwortung jene regionalen Strategien, Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln und implementieren, die zur Verbesserung der Bildungsqualität und der Erhöhung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit in der Region führen. Die Schulaufsichtsteams sollen das Bildungsangebot, die Bildungsverläufe und Bildungskarrieren der Schüler/innen in der Bildungsregion gemeinsam im Blick haben und tragen zur Sicherung fließender Bildungswege mit einem adäquaten Bildungsangebot in der Region bei.
Die Aufgabenbereiche der Schulaufsicht in den Bildungsregionen sind im Detail:
- darauf zu achten, dass adäquate regionale Bildungsangebote vorhanden und diese Angebote optimal aufeinander abgestimmt sind, um dadurch allen Schüler/innen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Familiensprache, ihrer Begabung oder auch einer Beeinträchtigung bzw. Behinderung durchgängige Bildungswege zu ermöglichen, die sowohl zu einem höherem Bildungsniveau als auch einer Verringerung von Bildungsbenachteiligungen führen.
- die pädagogische Qualität über den einzelnen Schulstandort bzw. Schulcluster hinaus zu verbessern, indem die Zusammenarbeit aller Schulen bzw. Schulcluster einer Region so gefördert wird, dass strukturelle, organisatorische und pädagogische Potenziale identifiziert und genutzt werden.
- die Übergänge zwischen elementarpädagogischen Einrichtungen, Schulstufen und Schularten evidenzbasiert zu analysieren und fließend zu gestalten. Das schließt auch die Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf ein.
- die Zusammenarbeit zwischen Schulen und regionalem Umfeld – anderen Bildungs- und Beratungseinrichtungen, dem Arbeitsmarktservice, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der Kinder- und Jugendhilfe, Initiativen der Zivilgesellschaft etc. – so zu gestalten, dass das Potenzial von Interessen, Begabungen und Talenten, aber auch Unterstützungs- und Förderbedarfe von Schüler/innen institutionenübergreifend bestmöglich erkannt und strukturierte sowie flexible regionale Angebote entwickelt werden können.
- den Bedarf zur Entwicklungsbegleitung von Schulen und Professionalisierung von Pädagog/innen auf regionaler Ebene festzustellen und Anregungen zur Schaffung von Angeboten zu machen.
Um Interessenkonflikte in der Verschränkung von Qualitätsmanagement und Inspektion künftig zu minimieren, wird eine von der Schulaufsicht getrennte externe Schulevaluation eingeführt. Sie ist ein Instrument des Monitorings und liefert eine Bewertung der Qualität einzelner Schulen/Schulcluster anhand objektiver und transparenter Kriterien (Qualitätsrahmen). Die Funktionen von Schulaufsicht und externer Schulevaluation ergänzen einander, aber überschneiden sich nicht.
Umgang mit den neuen Herausforderungen
Auf Basis der genannten Begründungen ist die neue Organisationsform schlüssig und nachvollziehbar, vor allem auch deshalb, weil die individuelle Entwicklung und Begleitung des einzelnen Kindes in der Wohnregion in den Fokus aller Beteiligten rückt. Erst eine gut durchdachte Regionalplanung unter Einbeziehung aller Bildungseinrichtungen kann dies gewährleisten und Schüler/innen nach ihren individuellen Begabungen in eine geeignete Lebens- und Berufsplanung führen.
Es ist klar, dass dieses neue Modell eine große Herausforderung für alle darstellt und einen Kulturwandel verlangt. Anpassungen sind in vielen Bereichen notwendig und die veränderten Rollen müssen erst wahr- und angenommen werden.
Hartmut von Hentig stellte seinerzeit fest, dass die meisten „äußeren“ Veränderungen speziell im Zuge einer Schulreform immer „innere“ Schwierigkeiten bereiten, weil Veränderungen in der Pädagogik sich in veränderten Vorstellungen, Einstellungen und Verhaltensformen niederschlagen müssen.
Demnach wird es wohl eine Zeit lang dauern, bis sich die Begriffe von Bildungsdirektor/in, Präsidialleiter/in, Leiter/in des Pädagogischen Dienstes, Abteilungsleiter/in, sowie Schulqualitätsmanager/in nicht nur als neue Begrifflichkeiten einprägen, sondern auch die betroffenen Schulaufsichtsbeamten/innen ihre Rollen dahingehend annehmen. Networking, Team- und Kommunikationskompetenz sind auch im bisherigen Rollenbild der Schulaufsicht gelingende Faktoren hinsichtlich der Problemlösungen im Aufsichtsbereich gewesen, also werden sich auch dahingehend die neu entstandenen Teams in ihren neuen Rollen bald wieder finden. Ich selbst bin in meiner neuen Rolle als Schulqualitätsmanager bereits angekommen und äußerst motiviert, den mir zugeteilten Schulstandorten mit all meinem Wissen in deren individuellen Qualitätsentwicklungen beizustehen und an einer ständigen Qualitätsverbesserung und -sicherung zum Wohle der uns anvertrauten Schüler/innen zielorientiert mitzuarbeiten.