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Blog zur Schulautonomie

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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

FAQ-Video: Was ändert sich durch flexible Unterrichtseinheiten?

6. Juni 2019 von Daniela Geiderer

Um Pädagoginnen und Pädagogen jene Freiräume zu ermöglichen, die sie zur Gestaltung des idealen Lernumfelds für ihre Schüler/innen benötigen, wurde im Bildungsreformgesetz 2017 der Bereich der Unterrichtsorganisation flexibler gestaltet.

Lehrerinnen und Lehrer hatten bisher nur begrenzt die Möglichkeit ihren Unterricht offen und innovativ zu gestalten, oder zumindest nur so weit, wie es das Korsett der 50-Minuten erlaubt.

Welche Veränderungen bringt das Autonomiepaket ?

Eines der Ziele des Autonomiepakets der Bildungsreform 2017 ist es, die 50-Minuten-Einheit zu öffnen und damit den Alltag in den Schulen flexibler gestaltbar zu gestalten sowie den Einzug moderner pädagogischer Konzepte uneingeschränkt zu ermöglichen. Folgende Ergänzungen wurden im §4 des Schulzeitgesetzes 1985 vorgenommen:

„Aus Gründen der pädagogischen Zweckmäßigkeit oder aus organisatorischen Gründen kann die Unterrichtsstunde in der Dauer von 50 Minuten durch den Schulleiter für einzelne oder alle Unterrichtsgegenstände an einzelnen oder allen Unterrichtstagen unter Beachtung der lehrplanmäßig vorgesehenen Wochenstundenzahl in den einzelnen Unterrichtsgegenständen auch als Unterrichtseinheit mit weniger oder mit mehr als 50 Minuten festgelegt werden.“

Das bedeutet, dass Schulleitungen sowohl eine Kürzung oder Verlängerung der Unterrichtsstunde festlegen können, wenn es aus pädagogischer oder organisatorischer Sicht Sinn macht. Die Zeit, die z.B. für ein Projekt zu einem bestimmten Thema benötigt wird, soll auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten je Unterrichtswoche für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrpersonen darf sich allerdings nicht erhöhen.

Die Öffnung der 50-Minuten-Einheit gilt für alle Schulen. Sie alle können von der freien Gestaltung profitieren. Die Unterrichtszeit kann durch die Gesetzesänderung endlich dem pädagogischen Konzept folgen und nicht umgekehrt.

Welche Vorteile diese Änderungen in der Praxis mit sich bringen, darüber sprechen Claudia Bader und Stefan Bischof, Schulleiterin und Lehrer der Volksschule Lechaschau in Tirol:

Weitere Umsetzungsbeispiele und Details zur Flexibilisierung der Unterrichtseinheiten für die Praxis finden Sie unter anderem hier bzw. hier sowie im Autonomiehandbuch.

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Rubrik: Unterrichtseinheiten, Was sagt das Gesetz, Video, Unterrichtsorganisation

Über Daniela Geiderer

Fachexpertin für Schulautonomie im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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