Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Schulversuche: Aufnahme ins Regelschulwesen und neue Ausschreibungen
Derzeit wird im BMBWF an der Überführung laufender Schulversuche gearbeitet, d.h. es werden rechtliche Möglichkeiten ausgelotet, die es erlauben, bewährte Schulversuche ins Regelschulwesen übernehmen zu können. Die legistische Umsetzung hat einen gewissen zeitlichen Ablauf, der es erfordert, dass manche Schulversuche noch ein bis zwei weitere Jahre genehmigt werden, bis sie tatsächlich ins Regelschulwesen übergehen können.
Schulversuche dürfen grundsätzlich nur dann geführt werden, wenn sie nicht in der Schulautonomie möglich sind. Diese Beurteilung erfolgt bereits in der Bildungsdirektion, sodass solche SV in der Regel nicht mehr beantragt werden sollten.
Wie lange darf ein Schulversuch maximal dauern?
Man muss hier zwischen den bestehenden Schulversuchen und den neuen, vom Ministerium initiierten bzw. ausgeschriebenen Schulversuchen unterscheiden.
Für bestehende Schulversuche gilt, dass sie mit 2024/25 abgeschlossen sein müssen. Sie können hier sehen, wie lange ein Schulversuch dieser Art an Ihrer Schule weiter genehmigt werden darf.
Neue Schulversuche werden ausschließlich von Seiten des BMBWF ausgeschrieben und dürfen dann maximal die Dauer der betreffenden Schulart plus 2 Jahre dauern (siehe dazu etwas detaillierter auch den Blogbeitrag von Daniela Geiderer zu den Schulversuchen).
Mit 2019/20 starten drei solcher Schulversuche, die bereits ausgeschrieben und genehmigt wurden. Mit Ausnahme des NMS-Schulversuches, der nur ein Jahr dauert, werden dafür auch Verlängerungsansuchen für 2020/21 bis zum Ende der Laufzeit zu stellen sein.
Welche neuen – vom BMBWF ausgeschriebene Schulversuche – gibt es derzeit?
Neben den bestehenden Schulversuchen werdem im Schuljahr 2019/20 bereits von drei Seiten des BMBWF ausgeschriebene neue Schulversuche geführt:
- „NMS/Pädagogikpaket – Pilotierung 2019/20“ – wird nur 2019/20 geführt und geht dann sofort ins Regelschulwesen über
- „Höhere Lehranstalt wür wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Design und Digitalisierungsmanagement“ – mögliche Laufzeit bis 20125/26
- „Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik 2019“ – mögliche Laufzeit bis 2025/26
Für das Schuljahr 2020/21 ist derzeit kein neuer Schulversuch von Seiten des BMBWF ausgeschrieben. Es laufen Vorarbeiten zu Schulversuchen zum Beispiel im Themenbereich Pflegeberufe oder Digitalisierung sowie zu Ethik. Sobald es Konkretes dazu zu berichten gibt, erfahren Sie es hier am Blog!