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Schulversuche: Neue Schulversuchsdatenbank ONLINE
Zur Vereinheitlichung des Prozesses der Schulversuchsabwicklung und zum Monitoring der Höchstgrenzen (nur 5 % der Klassen in den Pflichtschulen auf Bundeslandbasis und nur 5% der Klassen an Schulen der Sekundarstufe II bundesweit dürfen laut Gesetz Schulversuche führen!) wurde vom BMBWF eine webbasierte Schulversuchsdatenbank entwickelt.
Ab Mitte Oktober 2019 beantragen Schulen ihre laufenden Schulversuche online in dieser Schulversuchsdatenbank und auch die Berichte für das abgelaufene Schuljahr hochladen.
Das Genehmigungsverfahren selbst muss weiterhin außerhalb dieses Systems im Dienstweg abgewickelt werden, d.h. die Online-Einreichung etwa eines Verlängerungsansuchens (im Falle von Privatschulen heißt es Schulversuchsantrag; der Einfachheit halber wird hier durchgehend der Begriff SV-Ansuchen verwendet) ist der erste Schritt, die Genehmigung erfolgt dann wie bisher mit einer Aktenzahl via BMBWF an die Bildungsdirektion und von dort an die Schule bzw. den Schulerhalter.
Wie ist die Fristensetzung für ein SV-Ansuchen für das SJ 2020/21?
Die Schulen haben von 14. Oktober bis 16. Dezember 2019 Zeit, ihr Schulversuchsansuchen bzw. ev. sogar mehrere online einzubringen. Danach ist das Ansuchen für die/den zuständige/n SQM in der Bildungsdirektion online einsehbar und muss mit einer Stellungnahme versehen werden. Dafür ist Zeit bis zum 31. Jänner 2020 vorgesehen. Von Seiten der Bildungsdirektion werden alle eingebrachten Ansuchen und Anträge dann gleichzeitig dem BMBWF übermittelt bzw. freigeschaltet.
Erst nach Freischaltung der Ansuchen durch die Bildungsdirektionen kann von Seiten des BMBWF der Genehmigungsprozess gestartet werden. Es können keine SV-Ansuchen vorab bearbeitet werden, weil die Höchstgrenze pro Bundesland bzw. bei den Bundesschulen im Bundesgebiet beachtet werden muss. Die Berechnung kann nur erfolgen, wenn alle SV-Ansuchen gesammelt vorliegen.
D.h. das Genehmigungsverfahren für Schulversuche wird am 1. Februar 2020 starten und den Zeitraum bis etwa Mitte Mai einnehmen. Die Schulen bzw. Schulerhalter erhalten dann im Dienstweg ihre Genehmigungen bzw. eventuelle Ablehnungen bzw. Bescheide im Fall der Privatschulen für das Schuljahr 2020/21.
Was beinhaltet die Datenbank?
Die Schulversuchsdatenbank besteht aus den Ansuchen der bisher laufenden Schulversuche. Der Großteil der Daten der für das Schuljahr 2019/20 genehmigten Schulversuche wurde in die SV-Datenbank übertragen, sodass Schulen, die nun für 2020/21 bzw. darüber hinaus eine Verlängerung ihres Schulversuches ohne oder mit Änderung vornehmen wollen, ihr Ansuchen aus dem Vorjahr nur aktualisieren müssen.
Wichtig ist dabei die korrekte Angabe der Klassen/Jahrgänge, die am Schulversuch teilnehmen, weil dies für die Bemessung der Höchstgrenzen herangezogen wird. Dafür findet sich in der Datenbank folgendes Beispiel:
Man kann aber auch ein Neuansuchen auf Basis eines bestehenden Schulversuches an einem anderen Standort stellen, allerdings empfiehlt es sich, die Erfolgsaussicht eines solchen Ansuchens vorab mit der/dem zuständigen SQM abzuklären, weil bestehende Schulversuche nur bis 2024/25 laufen dürfen.
Schulen, die aktuell noch gar keinen Schulversuch führen, sind in der Datenbank vorerst gar nicht enthalten. Möchte eine Schule aber ein Ansuchen auf Basis eines bestehenden Schulversuches an einem anderen Standort stellen, so wendet sich der Schulleiter/die Schulleiterin an die zuständige Bildungsdirektion, die eine Freischaltung der Schule für die Schulversuchsdatenbank beim BMBWF veranlasst. Die Zugangsdaten werden dann von schulversuche@bmbwf.gv.at übermittelt.
Weiters werden in der Schulversuchsdatenbank Schulversuchsberichte abgespeichert. Alle Schulen, die in der Datenbank mit ihren laufenden Schulversuchen gespeichert sind, erhalten mit den Zugangsdaten auch die Aufforderung, den Bericht für das Vorjahr hochzuladen. Dafür wurde den Bildungsdirektionen bereits ein Formular für 2018/19 übermittelt, das auch in der Datenbank zur Verfügung steht. Für das SJ 2019/20 wird auch das Berichtsformular dann online – mit vorausgefüllten Daten aus dem Ansuchen – zur Verfügung stehen.
Wann die bestehenden Schulversuche ins Regelschulwesen überführt werden, wie lange Schulversuche dauern und welche neuen Schulversuche aktuell ausgeschrieben sind, erfahren Sie in einem weiterführenden Beitrag in den nächsten Wochen.