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Infofolder: Clusterbildung für Schulerhalter und Schulpartner
Mit der Bildungsreform 2017 ist seit 1.9.2018 der Zusammenschluss von zwei bis maximal acht Schulstandorten in geografisch benachbarter Lage zu einem Schulcluster möglich. Der damit geschaffene gemeinsame pädagogische Rahmen für kleinere Schulstandorte ermöglicht beispielsweise eine gemeinsame Lehrfächerverteilung, die gemeinsame Entwicklung von Schwerpunktsetzungen, die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Projekte, den stärkenorientierten Einsatz von Lehrkräften und ein verbessertes Übergangsmanagement an den Nahtstellen der involvierten Schulen.
Das BMBWF hat nun die wichtigsten Informationen zur Clusterbildung in zwei Foldern zielgruppenorientiert und kompakt zusammengefasst. Ein Folder richtet sich dabei an die Schulerhalter, der zweite an die Schulpartner.
Themen des Folders für Schulerhalter:
- Welche Vorteile haben kleine Schulstandorte durch den Zusammenschluss zu einem Cluster?
- Wie kann der Cluster zu einer besseren Unterrichtsqualität beitragen?
- Was ist ein Schulcluster?
- Worin besteht der Unterschied zu einem Schulerhalterverband?
- Wie sind Schulcluster organisiert?
- Wie wird ein Pflichtschulcluster gebildet?
Themen des Folders für Schulpartner:
- Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Clusterbildung
- Mitbestimmungsmöglichkeiten im Schulcluster
- Was ist ein Schulcluster?
- Was ist ein Schulerhalterverband?
- Welche Änderungen bringt der Cluster für Schüler/innen und Erziehungsberechtigte?
- Welche Änderungen bringt der Cluster für Lehrer/innen?
Beide Folder können am Blog zur Schulautonomie und auf der Website des BMBWF als pdf heruntergeladen werden. Der Folder für Schulerhalter kann weiters über den Publikationenshop des BMBWF in gedruckter Version bezogen werden.