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Wie wird ein Cluster geleitet? – Arbeitsbehelf für Schulclusterleitungen
Um den Schulclusterleitungen ein Handbuch zu liefern, welches sie über ihre Rechte und Pflichten informiert und in ihrer täglichen Arbeit unterstützt, wird vom BMBWF ein so genannter Arbeitsbehelf für Schulclusterleitungen zur Verfügung gestellt.
Dieser umfasst folgende Bereiche:
- Wesentliche Rechtsquellen für Schulclusterleitungen
- Die Rolle der Schulclusterleitung (Arbeitsplatz, Rechte und Pflichten)
- Clusterorganisationsplan (CLOP)
- Lehrpersonal und Unterrichtsorganisation im Schulcluster
- Mitwirkungsrechte im Cluster.
Dieser Blogbeitrag soll einen kurzen Einblick in den Arbeitsbehelf geben.
Der erste Teil des Arbeitsbehelfs befasst sich mit den wesentlichen Rechtsquellen, die für die Clusterleitungen relevant sind. Diese sind das Dienstrecht der Bundeslehrpersonen, das Dienstrecht der Landeslehrpersonen, das Schulrecht und das Personalvertretungsrecht.
Die Rolle der Schulclusterleitung ist eine Leitungsfunktion, auf die grundsätzlich die Bestimmungen der Schulleitung anzuwenden sind. Ihr obliegen
- die Leitung des Schulclusters,
- in pädagogischer,
- in rechtlich-organisatorisch-administrativer,
- in personeller und in wirtschaftlicher Hinsicht sowie
- die Vertretung der im Schulcluster zusammengefassten Schulen nach außen.
Im Arbeitsbehelf findet sich ebenfalls ein Aufgabenprofil der Schulclusterleitung, welches sich unter anderem aus den Bereichen Schulmanagement, Personalmanagement, und allgemeinen Managementaufgaben zusammensetzt.
Ein wesentliches Kapitel im Arbeitsbehelf befasst sich mit dem Clusterorganisationsplan (CLOP), der ein Management-Instrument für den Cluster darstellt. Im CLOP legt die Clusterleitung fest, wie die ihr von der Bildungsdirektion für die Besorgung von Verwaltungs- und Managementaufgaben im Schulcluster zugeteilten Personalressourcen einzusetzen sind. Eine Checkliste hilft der Bildungsdirektion bzw. der Clusterleitung dabei die wesentlichen Prozessschritte abzuarbeiten.
Das Kapitel Lehrpersonal und Unterrichtsorganisation im Schulcluster gibt Informationen zu Begrifflichkeit der Dienststelle, schulartenübergreifendem Personaleinsatz und strategischer Personalentwicklung und –auswahl.
Der Bereich Mitwirkungsrechte im Cluster befasst sich mit den Thema der Schulpartnerschaft, Insbesondere dem Schulclusterbeirat und Möglichkeiten der Delegation an diesen.
Zu beziehen ist der beschriebene Arbeitsbehelf über den Blog zur Schulautonomie. Der Arbeitsbehelf richtet sich an Leitungsfunktionen im Schulcluster.