Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Qualitätsmanagement – Was sagt das Gesetz?
Die Bildungsreform 2017 hat auch im Bereich des Qualitätsmanagements Änderungen mit sich gebracht. Das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz (BD-EG) legt unter § 5 die grundlegenden Bedingungen für das zukünftige Bildungscontrolling fest. Qualitätsmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil des Bildungscontrollings.
BD-EG § 5 (1): Zur Sicherstellung der qualitätsvollen Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule, sowie eines wirkungsorientierten, effizienten und transparenten Mitteleinsatzes ist ein alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen (einschließlich Schulcluster und ganztägige Schulformen) umfassendes Bildungscontrolling (Qualitätsmanagement, Bildungsmonitoring und Ressourcencontrolling) einzurichten.
Das bedeutet, dass das Qualitätsmanagement in Zukunft ein wesentlicher Teil des Bildungscontrollings ist.
Der/Die zukünftige Minister/in wird durch Verordnung die Rahmenbedingungen (einschließlich Datensicherheitsmaßnahmen) für das Bildungscontrolling festlegen. Die Erarbeitung der Verordnung erfolgt derzeit im Bildungsministerium.
Folgende Bereiche werden von der Verordnung umfasst:
- Eine Definition und Beschreibung von Schulqualität unter Verwendung von operationalisierbaren Kriterien und Indikatoren,
- die Erfassung wichtiger Bereiche der Schulqualität und der Rahmenbedingungen (zB Lernergebnisse, Behaltequoten, soziales Umfeld, Schulklima, Bildungsverläufe, Ressourcen usw.) nach wissenschaftlichen Kriterien auf Basis regelmäßig und zentral erhobener bzw. gesammelter und aufbereiteter Daten und Kennzahlen (Bildungsmonitoring),
- eine Definition von Benchmarks in festzulegenden zentralen Qualitätsbereichen auf Bundesebene, die Orientierungsgrößen für das Qualitätsmanagement auf den einzelnen Ebenen des Schulsystems darstellen,
- ein periodisches Planungs- und Berichtswesen (Entwicklungspläne, Qualitätsberichte, Qualitätsprogramme) sowie periodische Bilanzierungen und Zielvereinbarungen auf und zwischen allen Ebenen der Schulverwaltung und der Schulen (einschließlich Schulcluster) (Qualitätsmanagement).
- die Bereitstellung von Instrumenten und Expertise für die verpflichtend durchzuführende Selbstevaluation nach definierten Qualitätsstandards anhand der für die Schulqualität maßgeblichen Kriterien und Indikatoren sowie von Unterstützungsangeboten für die Schulen (einschließlich Schulcluster),
- die periodische, standardisierte Überprüfung von Lernergebnissen der Schülerinnen und Schüler (zB Bildungsstandard-Überprüfung, standardisierte Reife- und Diplomprüfung) und
- ein standardisiertes Controlling des Personal- und Ressourceneinsatzes auf allen Ebenen des Schulsystems (Ressourcencontrolling).
Die Verordnung beschreibt damit die einzelnen Elemente und die Gesamtheit des österreichischen Bildungscontrollings, welches sich aus Qualitätsmanagement, Bildungsmonitoring und Ressourcencontrolling zusammensetzt.
Wofür braucht es ein weiterentwickeltes Qualitätsmanagement?
Das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung setzen den Rahmen für ein einheitliches Qualitätsverständnis durch die Erarbeitung des Qualitätsrahmens und die Entwicklung der Qualitätsmanagementinstrumente und -prozesse auf allen Ebenen der Schulverwaltung. Auf Basis der Daten aus dem Bildungsmonitoring bzw. aufgrund von akuten Ereignissen werden Qualitätsaudits an Schulen veranlasst. Durch die normative Definition, was eine gute Schule leisten soll, bildet der Bereich auch die Schnittstelle zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Schulleitungen und zur Entwicklungsbegleitung von Schulen.
Das Qualitätsmanagement hat die Aufgabe, regionale Strategien, Konzepte und Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Verbesserung der Bildungsqualität und zur Erhöhung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit in den Regionen führen. Ein einheitlicher, für alle Schultypen gültiger Qualitätsrahmen bildet die Basis für ein allgemein nachvollziehbares, gemeinsames Verständnis von Schulqualität zur datengestützten und evidenzbasierten Schul – und Unterrichtsentwicklung.
Einen Bericht zum aktuellen Stand der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagement und einen ersten Einblick in den Qualitätsrahmen erhalten Sie in den nächsten Wochen am Blog zur Schulautonomie.