Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Schulleitungen mit Profil – Teil 2: Menschen führen
Nachdem Sie im ersten Teil von „Schulleitungen mit Profil“ etwas über die grundsätzlichen Hintergründe des neu erstellten Schulleitungsprofils erfahren haben und der Beitrag aufgezeigt hat, was es im Bereich Organisationsführung für Schulleitungen zu berücksichtigen gilt, widmet sich diese Fortsetzung nun dem Bereich Personalverantwortung und -führung.
Die Auswahl der bestgeeignetsten Lehrpersonen für die eigene Schule
Das pädagogische Personal ist einer der wesentlichsten Faktoren, wenn es um den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler geht. Mit der Bildungsreform 2017 ist es den Schulleitungen nun möglich, das für ihren Standort bestgeeignetste Personal selbst mit auszuwählen, ganz nach den Bedürfnissen und Anforderungen des Standorts. Die Behörde prüft die formalen Erfordernisse und steuert ggf. an jenen Standorten nach, an denen nicht genügend geeignete Bewerbungen vorliegen. Die Letztentscheidung trägt weiterhin die Bildungsdirektion. Die Gesetzesänderungen dazu sind bereits mit ersten Jänner 2018 in Kraft getreten. Für Schulleitungen bedeutet dies in einem ersten Schritt, Überlegungen anzustellen, welche Kompetenzen am Standort benötigt werden, um die Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität zu gewährleisten. Die wesentlichsten Anforderungen an die Lehrperson, sowohl was das Unterrichtsfach als auch konkrete Anforderungen für die Schule betreffen, sind schließlich in einem Ausschreibungstext so präzise wie möglich zu formulieren.
Nach einer Sichtung der eingelangten Bewerbungsunterlagen bietet ein strukturiertes, persönliches Gespräch die beste Möglichkeit, sich schlussendlich für den/die richtige/n Kandidat/in zu entscheiden. Im Anschluss ist die Schulleitung gemeinsam mit einem Mentor bzw. einer Mentorin gemeinsam dafür verantwortlich, die neue Lehrkraft erfolgreich in die Schule einzuführen und für deren positive Entwicklung Sorge zu tragen. Das bedeutet letztendlich auch, dass die Schulleitung sich ein eigenes Bild von der Qualität im Unterricht macht. Auf Grundlage dessen und eines Gutachtens des Mentors bzw. der Mentorin, wird der Personalstelle schließlich über den Verwendungserfolg berichtet. Weitere Informationen zur Personalauswahl finden Sie in unseren FAQ, unserem FAQ Video sowie im Beitrag Personalauswahl: Was sagt das Gesetz?
Die Personalentwicklung der Lehrpersonen
Die Schulleitung hat für eine systematische Entwicklung des Kollegiums und einer Sensibilisierung der Lehrkräfte für die eigene Weiterentwicklung zu sorgen. Die Verantwortung für Fort- und Weiterbildung tragen beide Seiten gleichermaßen. In diesem Zusammenhang hat die Schulleitung jedoch einen Beitrag zur Optimierung der individuellen Entwicklungsperspektiven mit Blick auf die Entwicklungsschwerpunkte der Schule zu leisten. Dabei gilt es zunächst Stärken und Schwächen bzw. Entwicklungspotenziale des Lehrpersonals zu erkennen. Wichtige Informationen dazu können durch Unterrichtshospitationen, Ergebnisse von Leistungsüberprüfungen oder über Feedback aus dem Schulalltag gewonnen werden. In einem nächsten Schritt gilt es für die Schulleitung in einem Fort- und Weiterbildungsplanungsgespräch, das eigene Bild über Potenziale mit jenem der betreffenden Lehrperson abzugleichen, um gemeinsam Entwicklungsmaßnahmen festzulegen. Das Fort- und Weiterbildungsplanungsgespräch ist regelmäßig mit der einzelnen Lehrkraft oder in Kleingruppen zu führen. Im Anschluss ist zu kontrollieren, ob die Maßnahmen umgesetzt wurden und ob die gewünschte Wirkung erzielt werden konnte. Neben den individuellen Entwicklungsmaßnahmen gilt es auch, die Entwicklungsbedarfe des Kollegiums und des Standorts im Blick zu haben, um geeignete Formate der schulinternen Fort- und Weiterbildung zu identifizieren, die dem Entwicklungsbedarf gerecht werden. Nach der erfolgten Umsetzung der Maßnahme ist diese nach ihrer Wirksamkeit zu evaluieren. Weitere Informationen zur Personalentwicklung finden Sie ebenfalls in den FAQ.
Die Führung des Verwaltungs- und Unterstützungspersonals
Neben dem Lehrpersonal trägt das Verwaltungs- und ggf. Unterstützungspersonal wesentlich zum Gelingen von Lern- und Lehrprozessen bei. Hier liegt die Führungsverantwortung ebenfalls bei der Schulleitung, wenngleich das Verwaltungs- und Unterstützungspersonal hierarchisch nicht immer der Schulleitung unterstellt ist. Daher gilt es zunächst in beiderseitigem Einverständnis und gemeinsam mit dem Dienstgeber, die Aufgabenbereiche zu definieren und diese in einer Arbeitsplatzbeschreibung festzuhalten. Daraufhin ist von der Schulleitung dafür Sorge zu tragen, dass die Person mit der Schule vertraut gemacht wird und das Schnittstellen zwischen pädagogischem, Verwaltungs- bzw. Unterstützungspersonal geschaffen werden, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit gewährleisten zu können. Schließlich ist von der Schulleitung zu evaluieren, ob die im Auftrag definierten Aufgaben effektiv und effizient erfüllt werden, um der Person ein entsprechend wertschätzendes Feedback geben zu können.
Interne und externe Kommunikation
Funktionierende Kommunikationsprozesse sind ein wesentlicher Faktor für einen gelingenden Informationsfluss und erfolgreiche Beziehungsgestaltungen zu allen Stakeholdern innerhalb und außerhalb der Schule. Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit sind von der Schulleitung aktiv zu betreiben, denn sie dienen sowohl dem Bildungsangebot als auch der Schulentwicklung. Dabei gilt es zunächst schulinterne Kommunikationsstrukturen zu etablieren und diese in wertschätzender Zusammenarbeit mit dem Lehrpersonal, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten zu pflegen. Dazu gehört insbesondere die Beachtung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten der Schulpartner, sowie eine effiziente Gestaltung von Konferenzen und Besprechungen mit Tagesordnungen vorab und Protokollen im Nachhinein. Neben dieser formellen Kommunikation gilt es auch, mögliche informelle (bspw. digitale) Kommunikationsformate zu erwägen und einzusetzen. Da Schulentwicklung immer vom schulischen Umfeld mitbeeinflusst wird, ist es Aufgabe der Schulleitung, für einen aktiven Austausch mit Zubringer- und Abnehmerinstitutionen sowie weiteren relevanten Akteurinnen und Akteure (Wirtschaft, Vereine, etc.) zu sorgen, um sich mit diesen zu vernetzen. Erziehungsberechtigte zukünftiger Schuler/innen benötigen Informationen über das Bildungsangebot, die Arbeit und die Leistungen der Schule, Lehrkräfte möchten sich mit ihrer Schule identifizieren können und auch Akteurinnen und Akteure von außen haben spezifische Interessen und Informationsbedarfe zur jeweiligen Schule. Die Aufgabe der Schulleitung ist es hier, gut aufbereitete Informationen für die jeweiligen Ansprüche bereitzustellen.