Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Frohes Neues Jahr! Was ist 2020 im Schulbereich neu?
Nach hoffentlich angenehmen und erholsamen Weihnachtsferien sowie einem guten Start ins neue Jahr für alle Direktorinnen und Direktoren, Pädagoginnen und Pädagogen und natürlich alle Schülerinnen und Schülern, darf sich auch der Blog zur Schulautonomie wieder zurückmelden und viele spannende Themen der Bildungsreform aufgreifen.
Die Bildungsreform 2017 wurde im Juni 2017 beschlossen und im darauffolgenden September kundgemacht. Sie umfasste dabei eine wesentliche Erweiterung der Autonomie der Schule und mit der Einrichtung der Bildungsdirektionen, die wahrscheinlich größte Schulverwaltungsreform seit Beginn der zweiten Republik. Heute, rund 2 Jahre nach Kundmachung des Gesetzes, kann auf eine erfolgreiche Umsetzung in den beiden Bereichen zurückgeblickt werden.
Rückblick und Bestandsaufnahme
2018 lag der Schwerpunkt vorerst auf der Umsetzung der Erweiterung der Schulautonomie. Schulleitungen an Bundesschulen können sich seit 1.1.2018 ihre Lehrkräfte selbst aussuchen, um die am besten geeignete Personen für das jeweilige Team auszuwählen. Auch die ersten Schulcluster wurden bereits gegründet. Seit September 2018 finden sich Bundesschulcluster in der Steiermark und in Vorarlberg, Pflichtschulcluster im Burgenland, 2019 kamen Cluster in Kärnten und Tirol hinzu. Weitere Cluster sind in Planung.
2019 lag der Fokus auf der Umsetzung der neuen Mischbehörde, der Bildungsdirektion. Im Bereich der Schulverwaltung wurde der große Meilenstein, die Einrichtung der Bildungsdirektionen und die Bestellung bzw. Betrauung ihrer Leitungen, der Bildungsdirektor/innen, mit 1.1.2019 erreicht.
Aber auch 2020 folgen Neuerungen in der Schule, die auf die Bildungsreform 2017 zurückgehen.
Stete Weiterentwicklung des Systems
Wie 2019 wird auch 2020 noch an der Umsetzung der Bildungsdirektionen sowie auch der Neuorganisation der Schulaufsicht und der Umsetzung des Bildungscontrollings gearbeitet. Mit 31.8.2020 tritt der Paragraph 6 des BD-EG, der die Übergangsbestimmungen zum Qualitätsmanagement und der Schulaufsicht regelte, außer Kraft. Qualitätsmanagement wird nun über Paragraph 5 des BD-EG geregelt und ist damit wesentlicher Bestandteil des Bildungscontrollings. Der/Die zukünftige Minister/in wird durch Verordnung die Rahmenbedingungen (einschließlich Datensicherheitsmaßnahmen) für das Bildungscontrolling festlegen. Die Erarbeitung der Verordnung erfolgt derzeit im Bildungsministerium. Der Blog zur Schulautonomie hält Sie diesbezüglich am Laufenden. Für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements bedeutet dies eine Entwicklung einer Definition und Beschreibung von Schulqualität einschließlich einer qualitätsvollen Lern-und Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulformen unter Verwendung von operationalisierbaren Kriterien und Indikatoren zu erarbeiten. In diesem Sinne wurde bereits ein Qualitätsrahmen für Schulen erarbeitet. Der Qualitätsrahmen für Schulen liegt in einer Entwurfsversion vor und wird voraussichtlich im kommenden Schuljahr 2020/21 an Schulen implementiert. Erste Informationen konnten Sie bereits am Blog zur Schulautonomie lesen.
Auswahl von Schulleitungen und Pflichtschullehrkräften
Außerdem wird für 2020 auch das neue Verfahren zur Schulleiter/innenbestellung erwartet. Erste Information gab es am Blog zur Schulautonomie bereit im Beitrag „Erster Erfahrungsbericht zum neuen Schulleiter/innenauswahlverfahren“.
Weiter wird auch an der Umsetzung der Auswahl der Lehrkräfte an Pflichtschulen gearbeitet. Derzeit befindet sich die neue Auswahl der Lehrkräfte hier noch im Pilotbetrieb, die flächendeckende Umsetzung ist jedoch für das Schuljahr 2021/2022 geplant. Informationen zur Entwicklung finden Sie in den Beiträgem „Die Auswahl der Lehrkräfte an Pflichtschulen nach der Bildungsreform 2017“, „Evaluierung Auswahl Lehrkräfte: Interview mit der Projektleitung des BMBWF“ , „Evaluierung Auswahl Lehrkräfte: Erste Umsetzung der Erkenntnisse“ und „Personalauswahl – Was sagt das Gesetz?“.
Der Blog zur Schulautonomie wünscht Ihnen ein frohes neues Jahr 2020 und wird Ihnen auch im Laufe des kommenden Jahres die wichtigsten Neuerungen durch die Bildungsreform 2017 aus den unterschiedlichsten Perspektiven näherbringen, Möglichkeiten aufzeigen, die die Reform bietet und auf Ihre Fragen und Anliegen rund um die Reform eingehen.