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Schulautonomie

Die Schulautonomie hat das Ziel die Schülerinnen und Schüler und ihre Talente und Bedürfnisse noch stärker als bisher in den Vordergrund zu rücken. Die autonome Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler, ihren individuell besten Bildungsweg hin zu jungen selbstbestimmten Menschen unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Sprache, ethnischer/kultureller Herkunft, Religionszugehörigkeit und Beeinträchtigung zu beschreiten. Autonome Schulen erarbeiten selbstverantwortlich und eigenständig ein pädagogisches Konzept und entwickeln sich weiter, um

  • den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler,
  • der Ausbildung & den Stärken der Pädagoginnen und Pädagogen und
  • den Besonderheiten der der Region gerecht zu werden.

Damit kann die Schule noch besser als bisher auf die weitere Bildungslaufbahn, auf das Zusammenleben in der Gesellschaft und auf den späteren Beruf vorbereiten.

Die Regelungen für die Schulautonomie, die seit der Erweiterung im Rahmen der Bildungsreform 2017 gelten, werden im „Handbuch Schulautonomie“ dargestellt.

Schulautonomie an AHS und BMHS

Mit BGBl. I Nr. 96/2022 wurden die schulautonomen Gestaltungsräume in der Unterrichtsorganisation an AHS und BMHS deutlich erweitert.

  • Individualisierung durch Flexibilisierung der Unterrichtsorganisation – Ausweitung der schulorganisatorischen Autonomie
  • Schulautonome Festlegung der Anwendung der Bestimmungen über die ganzjährige oder semestrierte Oberstufe
  • Gleiche Dauer des Winter- und des Sommersemesters in abschließenden Klassen – Ausweitung der schulzeitlichen Autonomie
  • Überführung der Schulversuche NOVI/MOST – Ausweitung der schulunterrichtlichen Autonomie
  • ILB (= Individuelle Lernbegleitung) – steht seit Beginn des Schuljahres 2023/24 allen mindestens 3-jährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe zur Verfügung.

Schulautonomie an AHS