Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschun ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S.1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schulautonomie.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Bei regelmäßigen stichprobenartigen Qualitätskontrollen wurden keine Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen bei Seiteninhalten festgestellt. Ein formales Accessibility Audit ist beauftragt. Sollte dieses Mängel zeigen, werden sie behoben.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Bei einzelnen Seiten und Fachbeiträgen sind PDF Dokumente aufgelistet. Einige ältere PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Nicht vollständig erfüllt sind die WCAG Erfolgskriterien 1.3.1 Information und Beziehungen, 4.1.2 Name, Rolle, Wert und 1.1.1 Nicht-Text Alternativen. Die PDFs sind zum Teil bei schulautonomie.at gehostet, wurden aber nicht von uns erstellt.
Es sind Videos eingebunden, die bei YouTube gehostet werden. Für diese Videos steht keine Audiodeskription zur Verfügung. Wir halten sie für die veröffentlichten Videos für nicht erforderlich.
Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung der Mängel eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen bei Einbindung zukünftiger Dokumente die Barrierefreiheit vorab zu prüfen und einzufordern bzw. zu korrigieren. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns um barrierefreie Alternativen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Wir verlinken zu PDF-Dokumenten auf anderen Websites. Sie sind teils nicht barrierefrei, liegen aber nicht in unserem Einflussbereich.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Fachleuten, die nicht im Einflussbereich des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. Oktober 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von Selbsttests nach WCAG 2.1 AA durch die betreuende Webagentur.
Überprüft wurden u.a. die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Themenseite, die Suche und das Suchergebnis, dei FAQ und einige PDFs. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an schulautonomie@bmbwf.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website schulautonomie.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Kommunikation / Bürger/innenservice
E-Mail: schulautonomie@bmbwf.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen
Die Webseite www.schulautonomie.at wurde im Jahr 2018 erstellt.
Das Redaktionsteam des Schulautonomieblogs sowie die Agentur für schulautonomie.at sind um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit bemüht. Dabei orientieren wir uns in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.1.
Eine umfassende Überprüfung von schulautonomie.at nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist geplant.