Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschun ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S.1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schulautonomie.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Es wurden keine Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen festgestellt, die die Bedienung der Website für bestimmte Nutzergruppen unmöglich machen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Auf einzelnen Seiten sind marginale Mängel bei redaktionellen Inhalten und bei über Plugins eingefügten Funktionen aufgefallen. Einige Übersetzungsfehler und ein Labelfehler in Plugins wurden korrigiert, sie könnten aber bei Updates wieder auftreten, wenn die Korrekturen nicht nachgezogen werden.
- Bei Diagrammen in einem älteren Blogbeitrag ist Farbe das alleinige visuelle Unterscheidungsmerkmal und die Kontrastwerte bei den Beschriftungen sind nicht ganz ausreichend. Die Kontrastwerte sind auch bei den Bewerten Buttons von FAQ nicht ganz ausreichend. Nicht vollständig erfüllt sind damit Erfolgskriterium 1.4.1 Benutzung von Farbe und 1.4.11 Nicht-Text Elemente Kontrast bzw. 1.4.3 Kontrast.
- Im Newsletterformular ist die Legende bei Checkboxen nicht semantisch zugeordnet, die Checkboxen sind aber korrekt gelabelt und damit verständlich. Die Pflichtfelder sind nicht visuell markiert (1.3.1 Info und Beziehungen).
- Der Tastaturfokus ist in manchen Browsern (Firefox) bei manchen Elementen (Checkboxen im Newsletterformular, Brotkrumenpfad bei FAQ) nicht sichtbar (2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar).
- Der Cookie Consent Banner ist in der Tabreihenfolge nicht am Anfang der Seite erreichbar (2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
Wir erachten die oben genannten Mängel als nicht gravierend und ihre Behebung als unverhältnismäßig aufwändig. Redaktionelle Inhalte kommen von verschiedenen BlogautorInnen. Die Behebung von Plugin Fehlern müsste bei jedem Plugin Update wieder durchgeführt werden.
Bei einzelnen Seiten und Fachbeiträgen sind PDF Dokumente aufgelistet. Die PDFs sind zum Teil bei schulautonomie.at gehostet, wurden aber nicht von uns erstellt.
- Einige ältere PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Nicht vollständig erfüllt sind die WCAG Erfolgskriterien 1.3.1 Information und Beziehungen, 4.1.2 Name, Rolle, Wert und 1.1.1 Nicht-Text Alternativen.
Es sind Videos eingebunden, die bei YouTube gehostet werden.
- Für diese Videos steht keine Audiodeskription zur Verfügung (1.2.5 Audiodeskription). Wir halten sie für die veröffentlichten Videos für nicht erforderlich.
Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung der Mängel eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen jedoch bei Einbindung zukünftiger Dokumente, Diagramme und multimedialer Inhalte die Barrierefreiheit vorab zu prüfen und einzufordern bzw. zu korrigieren. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten oder Funktionen haben. Wir bemühen uns um barrierefreie Alternativen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Wir verlinken zu PDF-Dokumenten auf anderen Websites. Sie sind teils nicht barrierefrei, liegen aber nicht in unserem Einflussbereich.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Fachleuten, die nicht im Einflussbereich des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. Oktober 2020 erstellt und am 23.3. 2021 aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer externen Accessibility Prüfung nach WCAG 2.1 AA.
Überprüft wurden folgende Seiten:
- T1: Startseite
https://www.schulautonomie.at/ - T2: Rubriken
https://www.schulautonomie.at/rubrik/corona/ - T3:Beitrag
https://www.schulautonomie.at/2020/07/durchs-redn-kommen-dleut-zam/ - T4: FAQ
https://www.schulautonomie.at/faq/ - T5: FAQ Einzelbeitrag
https://www.schulautonomie.at/faq/schulautonomie-allgemein/ - T6: Newsletter Formular
https://www.schulautonomie.at/anmeldung/ - T7: Inhaltsseite
https://www.schulautonomie.at/ueber-uns/autonomiebotschafter/ - T8: Suche
https://www.schulautonomie.at/?s=cluster
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an schulautonomie@bmbwf.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website schulautonomie.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Kommunikation / Bürger/innenservice
E-Mail: schulautonomie@bmbwf.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen
Die Webseite www.schulautonomie.at wurde im Jahr 2018 erstellt.
Das Redaktionsteam des Schulautonomieblogs sowie die Agentur für schulautonomie.at sind um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit bemüht. Dabei orientieren wir uns in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.1.