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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Ab welchem Zeitpunkt können sich Schulen zu Clustern zusammenschließen?

25. September 2018 von Bernadette Ullram

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  4. Ab welchem Zeitpunkt können sich Schulen zu Clustern zusammenschließen?

Das Bildungsreformgesetz 2017 ermöglicht seit 1. 9. 2018 den Zusammenschluss von zwei bis maximal acht Schulstandorten in geografisch benachbarter Lage zu einem Schulcluster.

 

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Bernadette Ullram

Über Bernadette Ullram

Bernadette Ullram ist stellvertretende Leiterin der der Abteilung Kommunikation/ Bürger/innenservice im BMBWF und Chefredakteurin des Blogs www.schulautonomie.at.

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FAQ zur Schulautonomie

Auf diesen Seiten finden Sie Antworten zu den gängigsten Fragen rund um das Autonomiepaket der Bildungsreform, die den aktuellen Status-quo der Umsetzung widerspiegeln.

Falls Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, freuen wir uns über Ihre Nachricht unter schulautonomie@bmbwf.gv.at

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  • Leitfaden zur neuen Lehrkraft, pdf
  • Handbuch Schulautonomie, pdf
  • Begleitkonzept Clusterbildung, pdf
  • Arbeitsbehelf für Schulclusterleitungen, pdf
  • Clusterplan (befüllbar), pdf
  • Clusterorganisationsplan (befüllbar), docx
  • Info-Folder Cluster für Schulerhalter, pdf
  • Info-Folder Cluster für Schulpartner, pdf

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