Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Bei Neuanstellungen von Lehrpersonal gilt seit 1.1.2018 die Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG § 4b) bzw. des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG § 203h) unabhängig davon welches Dienstrecht die jeweilige neue Lehrperson wählt.