Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Kann ein Cluster auch dann gebildet werden, wenn die Mindestzahl von 200 Schüler/innen nicht erreicht wird?
Wird die Mindestzahl von 200 Schülerinnen und Schülern in einem vorgesehenen Pflichtschulcluster nicht erreicht, kann dieser dennoch gebildet werden, wenn:
- die geografische Lage eine sinnvolle Clusterbildung mit mehr als 200 Schüler/innen nicht zulässt,
- die Ausstattung der Schulen sowie ein zweckmäßiger Einsatz von Lehrpersonalressourcen gewährleistet ist, und
- die Zentralausschüsse der beteiligten Schulen zustimmen.
Sofern die genannten Kriterien erfüllt sind, erhält der entsprechende Kleincluster administratives Unterstützungspersonal im Ausmaß eines Viertel Vollbeschäftigungsäquivalents.