Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Will die Dienstbehörde oder Personalstelle eine Versetzung oder Dienstzuteilung einer Lehrperson vornehmen, kann sich die Schulleitung nun unter Angabe von Gründen gegen diese Zuweisung der Behörde aussprechen. Wird die Zuweisung trotzdem vorgenommen, so hat die Behörde dies gegenüber der Schulleitung zu begründen.