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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Unter welchen Voraussetzungen kann die 50-Minuten Stunde geöffnet werden?

2. November 2018 von Bernadette Ullram

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  4. Unter welchen Voraussetzungen kann die 50-Minuten Stunde geöffnet werden?

Die Bildungsreform macht eine Verkürzung oder Verlängerung der Unterrichtseinheit aus pädagogischen Gründen möglich. Das heißt, ab dem Schuljahr 2018/19 kann die 50-Minuten-Einheit flexibel angepasst werden, sofern die Schulleitung dies beschließt. Für eine entsprechende Öffnung der 50-Minuten Stunde bedarf es außerdem der Zustimmung des Dienststellenausschusses (s. § 9 Abs. 2 lit. b PVG).

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Bernadette Ullram

Über Bernadette Ullram

Bernadette Ullram ist stellvertretende Leiterin der der Abteilung Kommunikation/ Bürger/innenservice im BMBWF und Chefredakteurin des Blogs www.schulautonomie.at.

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Auf diesen Seiten finden Sie Antworten zu den gängigsten Fragen rund um das Autonomiepaket der Bildungsreform, die den aktuellen Status-quo der Umsetzung widerspiegeln.

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