Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Die zuständige Schulbehörde hat die schulautonomen Lehrplanbestimmungen lediglich in folgenden Fällen aufzuheben:
Letzteres könnte beispielsweise der Fall sein, wenn in einer Region benachbarte Schulen jeweils die gleiche Profilbildung schaffen und somit mögliche in der Minderheit gebliebene Interessen gänzlich unberücksichtigt bleiben.