Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Eine Genehmigung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist grundsätzlich nicht notwendig. Sie treten ohne Verfügung der zuständigen Schulbehörde in Kraft. Eine Ausnahme besteht für Bestimmungen, die zusätzliche Ressourcen erfordern. Diese sind genehmigungspflichtig.