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Wann, warum und wie häufig tritt der Schulclusterbeirat zusammen?

Der Schulclusterbeirat muss zwei Sitzungen führen, die von dem/der Leiter/in des Schulclusters einzuberufen sind. Die erste Sitzung:

  • muss der/die Leiter/in des Schulclusters innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung der Lehrer-, Schüler und Elternvertreter einberufen.

Weitere Sitzungen muss der/die Leiter/in des Schulclusters einberufen, wenn

  • zwei Drittel der Mitglieder des Schulclusterbeirates dies verlangen oder
  • wenn eine Entscheidung erforderlich ist oder eine Beratung zweckmäßig erscheint.
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