Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Der Schulclusterbeirat muss zwei Sitzungen führen, die von dem/der Leiter/in des Schulclusters einzuberufen sind. Die erste Sitzung:
Weitere Sitzungen muss der/die Leiter/in des Schulclusters einberufen, wenn