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Was ist für die Schulleitung zu tun, wenn diese einen Beschluss über schulautonome Lehrplanbestimmungen für rechtswidrig oder für nicht durchführbar hält?

18. Januar 2019 von Bernadette Ullram

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  4. Was ist für die Schulleitung zu tun, wenn diese einen Beschluss über schulautonome Lehrplanbestimmungen für rechtswidrig oder für nicht durchführbar hält?

Hält die Schulleitung einen Beschluss über schulautonome Lehrplanbestimmungen für rechtswidrig oder für nicht durchführbar, hat diese den Beschluss auszusetzen und eine Weisung der Schulbehörde einzuholen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn gegen Rechtsvorschriften verstoßen würde oder ein neu zu schaffender Gegenstand mangels ausgebildeter Lehrer/innen nicht geführt werden kann.

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Bernadette Ullram

Über Bernadette Ullram

Bernadette Ullram ist stellvertretende Leiterin der der Abteilung Kommunikation/ Bürger/innenservice im BMBWF und Chefredakteurin des Blogs www.schulautonomie.at.

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