Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Im Detail sind in den einzelnen Phasen folgende Schritte vorgesehen:
Mit der Bedarfsklärung ist die Beschreibung und Bewerbung der offenen Stelle an der jeweiligen Schule gemeint. Sie soll den Bedarf in einem Unterrichtsfach, sowie 3-6 spezifischen Anforderungen (z.B.: Aufgaben, die die Lehrkraft außerhalb des Regelunterrichts wahrnehmen soll – wie die Betreuung sportspezifischer Schüler/innenligen oder die Übernahme eines Kustodiats), die an die neue Lehrkraft gestellt wird, umfassen.
Die konkrete Auswahl der Lehrkraft ist das Hauptstück des Prozesses. In dieser Phase sichtet die Schulleitung die Bewerbungsunterlagen, selektiert gegebenenfalls, plant und führt die Bewerbungsgespräche durch. Anschließend werden die Bewerber/innen nach Qualifikation gereiht. Jene Reihung wird über das IT-System an die Behörde übermittelt.
Die Behörde nimmt nach der übermittelten Reihung die Zuteilung der Bewerber/innen vor. Sollte die Schulleitung mit der Zuteilung nicht einverstanden sein, kann eine begründete Ablehnung (basierend auf den Anforderungen, die in der Bedarfsmeldung angegeben wurden) vorgenommen werden. Wenn die Zuteilung akzeptiert wird und eine Anstellung erfolgt, ist die Schulleitung für die Planung der Einarbeitungsphase verantwortlich.