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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Was sind „geeignete Personen“ in Bezug auf die Beaufsichtigung von Schüler/innen?

4. Oktober 2018 von Bernadette Ullram

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  4. Was sind „geeignete Personen“ in Bezug auf die Beaufsichtigung von Schüler/innen?
Geeignete Personen (§ 44a SchUG) können z.B. Eltern, Erziehungsberechtigte, andere Begleitpersonen oder qualifizierte Personen aus den Bereichen Sport, Musik u.a. sein. Diese Personen werden – in
Vollziehung der Gesetze – als Bundesorgane tätig und genießen daher die gleiche rechtliche Absicherung (z.B. Amtshaftungsgesetz) wie eine Lehrperson.

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Bernadette Ullram

Über Bernadette Ullram

Bernadette Ullram ist stellvertretende Leiterin der der Abteilung Kommunikation/ Bürger/innenservice im BMBWF und Chefredakteurin des Blogs www.schulautonomie.at.

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FAQ zur Schulautonomie

Auf diesen Seiten finden Sie Antworten zu den gängigsten Fragen rund um das Autonomiepaket der Bildungsreform, die den aktuellen Status-quo der Umsetzung widerspiegeln.

Falls Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, freuen wir uns über Ihre Nachricht unter schulautonomie@bmbwf.gv.at

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  • Das Schulleitungsprofil, pdf
  • Leitfaden zur neuen Lehrkraft, pdf
  • Handbuch Schulautonomie, pdf
  • Begleitkonzept Clusterbildung, pdf
  • Arbeitsbehelf für Schulclusterleitungen, pdf
  • Clusterplan (befüllbar), pdf
  • Clusterorganisationsplan (befüllbar), docx
  • Info-Folder Cluster für Schulerhalter, pdf
  • Info-Folder Cluster für Schulpartner, pdf

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