Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Was sind „geeignete Personen“ in Bezug auf die Beaufsichtigung von Schüler/innen?
Geeignete Personen (§ 44a SchUG) können z.B. Eltern, Erziehungsberechtigte, andere Begleitpersonen oder qualifizierte Personen aus den Bereichen Sport, Musik u.a. sein. Diese Personen werden – in
Vollziehung der Gesetze – als Bundesorgane tätig und genießen daher die gleiche rechtliche Absicherung (z.B. Amtshaftungsgesetz) wie eine Lehrperson.